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Geschützter Kunde und Sozialtarif
Seite 2.4.01 und 2.4.02
Der geschützte Kunde
Um Personen zu helfen, deren finanzielle
oder soziale Situation prekär ist, hat der Gesetzgeber die Gewährung eines geschützten Status
vorgesehen.
Daher profitiert jeder Kunde – oder Mitbewohner oder Kind, das im selben
Haushalt lebt – der die vom Bund
(föderaler geschützter Kunde) oder von der Wallonischen Region (regionaler geschützter
Kunde) festgelegten Kriterien erfüllt, vom Status des geschützten Kunden sowie von
Schutzmaßnahmen und hier besonders vom Sozialtarif (siehe
„Kategorien
geschützter Kunden“).
Der Sozialtarif
Der Sozialtarif ist der
niedrigste auf dem Markt. Er ist bei allen Versorgern und
Verteilnetzbetreibern identisch und ist geschützten Kunden
vorbehalten.
Der Sozialtarif wird alle sechs Monate
von der Regulierungskommission für Strom
und
Gas, der CREG, berechnet und veröffentlicht (siehe www.creg.be).
Um eine Simulation Ihres Verbrauchs im Sozialtarif durchzuführen, beachten Sie folgende Rechner:
Wenn Sie ein föderaler geschützter Kunde sind, erhalten Sie den Sozialtarif, egal, ob Sie
von einem kommerziellen Versorger oder von Ihrem
Verteilnetzbetreiber (VNB) mit Energie versorgt
werden (siehe „Meinen VNB
suchen“).
Wenn Sie ein regionaler geschützter Kunde sind, erhalten Sie den Sozialtarif nur, wenn Sie
von Ihrem VNB, welcher daher als Ihr sozialer
Versorger bezeichnet wird, mit Energie versorgt werden(siehe „Meinen VNB
suchen“).
Die Kategorien der geschützten Kunden sowie die Art und Weise,
wie man den Sozialtarif erhalten kann, werden in der folgenden Tabelle genau beschrieben.
Kategorien geschützter
Kunden und Sozialtarif |
F
Ö
D
E
R
A
L |
Falls
Sie oder eine bei Ihnen lebende Person
über das ÖSHZ Folgendes in Anspruch nehmen: |
Wie
kann man den Sozialtarif in Anspruch nehmen? |
-
Eingliederungsbeihilfe (RIS);
- Finanzielle Sozialhilfe
die der Eingliederungsbeihilfe entspricht (Ausländer
mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung;
- Beihilfe,
die teilweise oder zur Gänze vom Bundesstaat übernommen
wird (Artikel 4 und 5 des Gesetzes vom 2. April 1965;
- Vorschuss
auf:
-
Einkommensgarantie für Betagte (GRAPA);
- Beihilfe für
behinderte Personen;
- Beihilfe
zur
Unterstützung von betagten Personen.
|
Der Sozialtarif wird automatisch gewährt, Sie müssen Ihrerseits keine Schritte
vornehmen.
!
Vergewissern Sie sich bei Ihrem Anbieter, dass Ihnen der Sozialtarif
ordnungsgemäß gewährt wird.
Falls
dies nicht zutrifft:
- Fordern Sie eine
Bescheinigung bei Ihrem ÖSHZ an;
- Übermitteln Sie diese
Bescheinigung unverzüglich an
Ihren Gas-/Stromanbieter.
Siehe Muster für eine Bescheinigung des ÖSHZ
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|
Falls
Sie oder eine bei Ihnen lebende Person eine Beihilfe
vom FÖD Soziale Sicherheit („Vierge Noire“) beziehen: |
Wie
kann
man den Sozialtarif in Anspruch nehmen?
|
|
-
Behindertenbeihilfe infolge einer ständigen Arbeitsunfähigkeit von
mindestens 65 % (Achtung: Es handelt sich nicht um eine
von der Krankenkasse gezahlte Beihilfe).
- Einkommensersatzbeihilfe
für Behinderte oder Eingliederungsbeihilfe
der Kategorie 2, 3 oder 4 für Behinderte.
- Beihilfe
zur Unterstützung von Betagten.
- Beihilfe für
die Hilfe einer Drittperson.
- Familienzulagen
für Kinder, die unter einer körperlichen
oder geistigen Behinderung von mindestens 66 % leiden.
|
Der Sozialtarif wird automatisch
gewährt, Sie müssen Ihrerseits keine Schritte vornehmen.
!
Vergewissern Sie sich bei Ihrem Anbieter, dass Ihnen der Sozialtarif
ordnungsgemäß gewährt wird.
ordnungsgemäß gewährt
wird:
- Fordern Sie von der
Generaldirektion für behinderte Personen
des FÖD Soziale Sicherheit eine Bescheinigung in Papierform an;
- Übermitteln
Sie
diese Bescheinigung unverzüglich an
Ihren Gas-/Stromanbieter.
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|
Falls
Sie oder eine bei Ihnen lebende Person eine Beihilfe
vom Föderalen Pensionsdienst beziehen, d. h.: |
Wie
kann man den Sozialtarif in Anspruch nehmen?
|
|
- Garantiertes Einkommen
für Betagte (RGPA) oder das garantierte Mindesteinkommen für Betagte
(GRAPA).
-
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten.
-
Beihilfe für behinderte Personen auf Grundlage
einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % (zusätzliche
Beihilfe oder Beihilfe zur Ergänzung
des garantierten Einkommens).
-
Beihilfe
für die Hilfe einer Drittperson.
|
Der Sozialtarif wird automatisch
gewährt, Sie müssen Ihrerseits keine Schritte vornehmen.
Vergewissern Sie sich
bei Ihrem Anbieter, dass Ihnen der Sozialtarif ordnungsgemäß
gewährt wird.
Falls
dies nicht zutrifft:
- Fordern Sie
vom Föderalen Pensionsdienst eine Bescheinigung in Papierform an;
- Übermitteln
Sie
diese Bescheinigung unverzüglich an
Ihren Gas-/Stromanbieter .
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Sozialwohnungen
und gemeinschaftliche Heizungsanlage: Ausschließlich für
Gas! |
Wie
kann man den Sozialtarif in Anspruch nehmen? |
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Sie
sind Mieter einer Wohnung in einem Gebäude für soziales Wohnen und die
Heizung mit Erdgas wird durch eine Gemeinschaftsanlage
sichergestellt. |
Wenden Sie sich
an den Eigentümer/Verwalter des Gebäudes, um
zu überprüfen, ob der Sozialtarif ordnungsgemäß angewendet wird. |
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Kategorien
Kategorien geschützter Kunden und Sozialtarif |
R
E
G
I
O
N
A
L
|
Falls
Sie oder eine Person, die bei Ihnen lebt, folgendes in Anspruch nimmt: |
Wie
kann man den Sozialtarif in Anspruch nehmen? |
- Entscheidung des ÖSHZ zu einer erzieherischen Leitmaßnahme
finanzieller Art;
- Schuldenvermittlung bei einem ÖSHZ oder einem anerkannten;
Schuldenvermittlungszentrum;
- Kollektive Schuldenregelung.
|
Der Sozialtarif; wird nicht
automatisch gewährt.
- Um den Sozialtarif in Anspruch zu nehmen,
muss Ihr Verteilnetzbetreiber auch
Ihr Energieversorger sein!
- Wie erhält man den Sozialtarif?
- Fordern Sie bei Ihrem
ÖSHZ, bei der anerkannten Schuldenvermittlungseinrichtung oder bei Ihrem
designierten Schuldenvermittler eine Bescheinigung an;
- Falls die Person, die ein Anrecht auf den Sozialtarif hat,
nicht der Inhaber des Zählers ist, legen Sie die
Zusammensetzung des Haushalts bei;
- Übermitteln Sie diese
Bescheinigungen unverzüglich an Ihren Verteilnetzbetreiber;
- Senden Sie Ihrem Verteilnetzbetreiber
jedes Jahr eine neue Bescheinigung.
Siehe Muster für Bescheinigungen:
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Weitere
Schutzmaßnahmen
für geschützte Kunden |
F
Ö
D
E
R
A
L
&
R
E
G
I
O
N
A
L
|
Weitere
Schutzmaßnahmen
|
- Der Einbau des Budgetzählers
ist für einen geschützten Kunden IMMER kostenlos.
- Wenn Sie einen Budgetzähler für Strom benutzen und
ihn nicht mehr aufladen können:
- Können Sie sich an
Ihr ÖSHZ wenden. Das ÖSHZ kann, basierend auf der Analyse Ihrer
Akte, die Aktivierung der Funktion
zur Begrenzung der Leistung Ihres Budgetzählers beantragende. Diese Funktion
ermöglicht es Ihnen, für einen Zeitraum
von maximal sechs Monaten eine Mindestversorgung
mit Strom zu erhalten, welche auf 10 Ampere beschränkt ist. Ihr Budgetzähler wird nicht mehr
abgeschaltet.
Achtung!: Die garantierte Mindestversorgung
ist nicht kostenlos. Sie wird Ihnen daher in Rechnung gestellt.
- Wenn
Sie einen Budgetzähler für Gas benutzen
und ihn für die Wintersaison (d. h. von 1. November bis 15. März)
nicht mehr ausreichend aufladen können.
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Der
geschützte Kunde im Zahlungsverzug
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- Im Falle eines Zahlungsverzugs
gegenüber Ihrem kommerziellen Versorger werden Sie automatisch zu Ihrem
Verteilnetzbetreiber überwiesen, welcher Ihr sozialer
Versorger wird.
- Sie können sich an Ihr ÖSHZ wenden
um die garantierte Mindestversorgung
mit Strom zu beantragen sowie an Ihren Verteilnetzbetreiber,
um eine finanzielle Unterstützung für Gas zu erhalten(siehe
Rubrik „Weitere Schutzmaßnahmen“ oben in dieser
Tabelle).
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