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Ich wechsle den Versorger

Bevor Sie Schritte einleiten, ordnen Sie Ihren aktuellen Vertrag auf dem Markt ein und vergleichen die Angebote der Versorger. Dann wählen Sie Ihr Produkt auf Grundlage Ihrer Auswahlkriterien aus. 

SEHR WICHTIG, FESTZUHALTEN : Sie haben das Recht, Ihren laufenden Versorgungsvertrag für Strom und/oder Gas jederzeit und ohne Entschädigung zu kündigen, sei es für einen begrenzten oder für einen unbegrenzten Zeitraum, vorausgesetzt, es wird eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten.

Danach müssen Sie die unten beschriebenen Schritte befolgen ( Tab  "Ich unterzeichne meinen Vertrag"-"Ich kündige meinen Vertrag" ).

Wenn Sie bereits einen Vertrag mit einem Versorger haben, kümmert sich Ihr neuer Versorger um alle praktischen Modalitäten. 

Ich unterzeichne meinen Vertrag

Sie haben einen Versorger ausgewählt. Nun müssen Sie Folgendes tun: 

1. Nehmen Sie mit dem Versorger Ihrer Wahl schriftlich, telefonisch oder über das Internet Kontakt auf. Der Versorger muss Ihnen innerhalb von zehn Tagen ab Ihrer Anfrage antworten.

2. Im Moment des Vertragsabschlusses übermittelt Ihr Versorger Ihnen die folgenden Daten:

  • die vertraglich vereinbarten Preise,
  • das oder die Produkte, das/die Gegenstand des Vertrags ist/sind (dies umfasst auch, dass ausdrücklich angeführt ist, ob es sich um eine Versorgung mit Gas, Strom oder beidem handelt),
  • wenn es sich um einen Vertrag mit variablen Preisen handelt: die verwendete Preisformel sowie der Wert der Parameter im Moment des Vertragsabschlusses,
  • der Rhythmus der Vorschussrechnungen,
  • wenn möglich, der Betrag der Vorschusszahlungen.
     

Und wenn der Vertrag einmal unterschrieben wurde?

Sie haben bereits einen Vertrag bei einem anderen Versorger: 

Sie haben das Recht, Ihren Versorgungsvertrag für Energie jederzeit zu kündigen, sei es für einen begrenzten oder für einen unbegrenzten Zeitraum, wenn Sie dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. In diesem Fall kann keinerlei Kündigungsentschädigung gefordert werden.

Ihr neuer Versorger achtet darauf, dass der Wechsel korrekt abläuft und dass der neue Versorgungsvertrag zum mit Ihnen vereinbarten Datum in Kraft tritt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Monat kümmert sich der Versorger um alle Schritte (Benachrichtigung Ihres Verteilnetzbetreibers, Kündigung Ihres laufenden Vertrags bei Ihrem alten Versorger, Durchführung der Änderungen etc.).

Ich werde dann von meinem neuen Versorger versorgt und ich erhalte von ihm Rechnungen.

Ihr alter Versorger übermittelt Ihnen eine Abschlussrechnung. Diese erreicht Sie innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Erhalt des Zählerstandes durch den Verteilnetzbetreiber.
 

Sie haben noch keinen Vertrag bei einem Versorger: 

Sie werden noch vom „zugewiesenen Versorger“ versorgt (das heißt, Sie haben bei der Liberalisierung des Marktes keinen Versorger gewählt – dies kommt immer seltener vor) oder Sie hatten noch keinen Zähler auf Ihren Namen (es ist Ihre erste Wohnung)

Im letzteren Fall MÜSSEN Sie einen Vertrag bei einem neuen Versorger unterschreiben. Auf einem liberalisierten Markt kann keine Energieversorgung ohne Vertrag erfolgen. Wenn Sie in ein Gebäude einziehen, ohne über einen Vertrag zur Energieversorgung zu verfügen, riskieren Sie, dass Ihre Strom- und/oder Gasversorgung unterbrochen wird sowie die Zahlung der mit der Unterbrechung und der Wiederherstellung Ihrer Versorgung verbundenen Kosten. 

Ihr neuer Versorger kümmert sich im Folgenden um alle Schritte (Benachrichtigung Ihres Verteilnetzbetreibers etc.).
 

Und wenn ich meinen Vertrag kündige? 

Sie haben das Recht, Ihren laufenden Versorgungsvertrag für Strom und/oder Gas jederzeit und ohne Entschädigung zu kündigen, sei es für einen begrenzten oder für einen unbegrenzten Zeitraum, vorausgesetzt, es wird eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten.
Falls ich diese Kündigungsfrist nicht einhalte, hat mein Versorger gemäß den allgemeinen Bedingungen des Vertrags, den ich bei ihm unterzeichnet habe, das Recht, eine Kündigungsentschädigung von mir zu fordern.

Ich kündige meinen Vertrag

Sie haben das Recht, Ihren laufenden Versorgungsvertrag für Strom und/oder Gas jederzeit und ohne Entschädigung zu kündigen, sei es für einen begrenzten oder für einen unbegrenzten Zeitraum, vorausgesetzt, es wird eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten.

Falls ich diese Kündigungsfrist nicht einhalte, hat mein Versorger gemäß den allgemeinen
Bedingungen des Vertrags, den ich bei ihm unterzeichnet habe, das Recht, eine
Kündigungsentschädigung von mir zu fordern.