Die vorliegende Vereinbarung ist im Rahmen der Umsetzung einer gemeinsamen Aktivität innerhalb der Energiegemeinschaft abzuschließen. Die Teilnehmer dieser gemeinsamen Energieaktivität und die für die gemeinsame Nutzung genutzten Produktionsanlagen sind an das/die Netz(e) eines oder mehrerer Netzbetreiber angeschlossen.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Rechte und Pflichten der Parteien, die Art und Weise der Übermittlung der Messdaten durch den Netzbetreiber sowie den für die Aufteilung der geteilten Mengen anzuwendenden Verteilungsschlüssel festzulegen.