Die vorliegenden Leitlinien sollen einen Überblick darüber geben, wie die CWaPE die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen für Bürgerenergiegemeinschaften und erneuerbare Energiegemeinschaften, die auf dem Strommarkt tätig sind, überwacht und die Einhaltung der verschiedenen Kriterien für deren Gründung gemäß den Bestimmungen des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Strommarktes bewertet.
In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Prüfung der Konformität der Satzungen der Energiegemeinschaften gelegt.
Dieser Leitfaden enthält auch Hinweise darauf, wie bestimmte Informationen, die im Formular zur „Meldung einer Energiegemeinschaft“ und zur „Meldung über Aktualisierung von Informationen/jährliche Berichterstattung einer Energiegemeinschaft“ und ihren Anhängen erforderlich sind, erstellt oder vorgelegt werden müssen.
Das Dokument enthält darüber hinaus praktische Beispiele, die ein gutes Verständnis der geltenden Vorschriften gewährleisten sollen.
Die Leitlinien wurden im Juni 2026 aktualisiert.