Die Notwendigkeit, die vorliegenden Leitlinien zu erstellen, ergab sich ursprünglich aus verschiedenen Fällen, mit denen die CWaPE im Rahmen von Anträgen auf Erteilung von grünen Zertifikaten befasst war und in denen ein Endkunde (eine natürliche oder juristische Person) entweder eine erneuerbare Energiequelle zur Stromerzeugung nutzen oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage errichten wollte, um auch seinen Wärmebedarf zu decken.

Nach der Übertragung der nichtregulatorischen Tätigkeiten der CWaPE auf das SPW Énergie zum 1. Mai 2019 ist die CWaPE nicht mehr für die Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Förderungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien (Grüne Zertifikate und Qualiwatt-Prämien) zuständig. Die vorliegenden Leitlinien haben daher keine Auswirkungen mehr auf diese Bereiche.

Die CWaPE bleibt jedoch weiterhin zuständig für die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieversorgung und der Einrichtung von Direktleitungen.