Dieser Anhang 2 muss mit der Liste der Teilnehmer an der Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie (Entnahmepunkten) und der Liste der für die gemeinsame Nutzung von Energie genutzten Erzeugungsanlagen (Einspeisepunkten) unter Berücksichtigung des Änderungsantrags/der Änderungsanträge ergänzt werden. Die beantragten Änderungen müssen ebenfalls ausdrücklich angegeben werden, wobei im dritten Reiter (Änderungen) anzugeben ist, ob es sich um einen neuen Punkt oder eine Streichung handelt.