Was kostet gemeinsamer Strom?

Der Preis für die gemeinsame Nutzung von Strom wird von den Teilnehmern der gemeinsamen Nutzung in der Vereinbarung, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind, frei festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass zu dem für die geteilte Energie festgelegten Preis (der gegebenenfalls kostenlos sein kann) folgende Elemente hinzukommen:

Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, um eine Energieverteilungsaktivität auszuüben, und gibt es dafür Mustervorlagen?

  • Vereinbarung mit den Teilnehmern

Vor Beginn der gemeinsamen Nutzung muss eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und gegebenenfalls der Gemeinde geschlossen werden.  Diese Vereinbarung muss die vertraglichen Modalitäten für die gemeinsame Nutzung enthalten, darunter den Verteilungsschlüssel, die Kosten für den gemeinsam genutzten Strom, die zur Verfügung gestellten Produktionsanlagen, die Modalitäten für die Rechnungsstellung durch den Vertreter der gemeinsamen Nutzung usw. Derzeit gibt es kein Muster für eine solche Vereinbarung.

Wie funktioniert die Energieaufteilung?

  • Aufteilung innerhalb desselben Gebäudes

Der Vertreter der Aufteilung muss seinen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber unter Verwendung des auf der Website der CWaPE veröffentlichten Formulars einreichen.

Innerhalb von zehn Werktagen prüft der Netzbetreiber die Vollständigkeit des Antrags und die Durchführbarkeit der geplanten Aufteilung. Zwischen dem Vertreter der Aufteilung und dem Netzbetreiber sind verschiedene Abstimmungen möglich. 

Was passiert, wenn ich das mir zugewiesene gemeinsame Volumen nicht vollständig verbrauche?

Wenn Sie das Ihnen nach Anwendung des Verteilungsschlüssels zugewiesene gemeinsame Volumen nicht vollständig verbrauchen, wird der Überschuss:

  • entweder in einer zweiten Verteilungsrunde auf die anderen Teilnehmer aufgeteilt, deren Verbrauch nicht vollständig gedeckt wurde,
  • oder auf dem Markt verkauft.

 

Wie wird der gemeinsam genutzte Strom unter den Teilnehmern aufgeteilt?

Sobald mehrere Verbraucher an der Stromteilung beteiligt sind, muss festgelegt werden, wie die ihnen zur Verfügung stehende Energie unter ihnen aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt anhand eines „Verteilungsschlüssels”, der von den Teilnehmern frei gewählt werden kann.

Der Verteilungsschlüssel hat in der Regel die Form einer Reihe von Prozentsätzen, anhand derer jedem Teilnehmer ein Teil des geteilten Volumens zugewiesen wird. 

An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen über Gemeinschaften und den Austausch von Energie zu erhalten?

Bis zur Ernennung eines Vermittlers für „Energiegemeinschaften und -teilung“, der Ihre Fragen beantworten und Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Projekte und den zu unternehmenden Schritten helfen kann, können Sie Ihre spezifischeren Fragen an den regionalen Vermittlungsdienst für Energie der CWaPE (srme@cwape.be) richten.

 

Welche Rolle spielt die CWaPE im Rahmen der Energieverteilung?

Als wallonische Regulierungsbehörde für den Strommarkt ist die CWaPE dafür zuständig, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen, die den Teilnehmern an einer Energiebeteiligungsaktivität auferlegt werden.

Die CWaPE genehmigt jede Energieverteilungsaktivität, die innerhalb einer Energiegemeinschaft stattfindet (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die Energieverteilung?“), greift jedoch nicht in das Verfahren zur Meldung einer Verteilungsaktivität innerhalb desselben Gebäudes ein.

 

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber im Rahmen der Energieverteilung?

Da der gemeinsam genutzte Strom ausschließlich über das öffentliche Netz fließt, spielt der Netzbetreiber eine wichtige Rolle und fungiert als Hauptansprechpartner im Rahmen der gemeinsamen Nutzung.

Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, die Einhaltung der technischen Bedingungen im Rahmen einer Meldung oder eines Antrags auf Genehmigung der gemeinsamen Nutzung zu prüfen. 

Der Netzbetreiber verwaltet auch die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz und installiert für die gemeinsame Nutzung geeignete Zähler (kommunikative Zähler oder AMR).

Was ist Reststrom?

Es handelt sich um Strom, der aus dem Netz bezogen wird und nicht aus der Energieaufteilung stammt. Dieser Strom wird vom kommerziellen Anbieter in Rechnung gestellt. 

 

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