Was kostet gemeinsamer Strom?
Der Preis für die gemeinsame Nutzung von Strom wird von den Teilnehmern der gemeinsamen Nutzung in der Vereinbarung, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind, frei festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass zu dem für die geteilte Energie festgelegten Preis (der gegebenenfalls kostenlos sein kann) folgende Elemente hinzukommen:
- Die geltenden Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe von Ökostromzertifikaten);
- Die Netzkosten (Verteilung und Transport);
- Die geltenden regionalen Steuern und Zuschläge.
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