Wie funktioniert die Energieaufteilung?

  • Aufteilung innerhalb desselben Gebäudes

Der Vertreter der Aufteilung muss seinen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber unter Verwendung des auf der Website der CWaPE veröffentlichten Formulars einreichen.

Innerhalb von zehn Werktagen prüft der Netzbetreiber die Vollständigkeit des Antrags und die Durchführbarkeit der geplanten Aufteilung. Zwischen dem Vertreter der Aufteilung und dem Netzbetreiber sind verschiedene Abstimmungen möglich. 

Sobald der Netzbetreiber die Einhaltung der Aufteilungsbedingungen bestätigt hat, sendet er dem Vertreter eine Vereinbarung mit den Aufteilungsmodalitäten zu.

Die Tätigkeit kann frühestens am 20. Werktag nach Eingang der unterzeichneten Vereinbarung beim Netzbetreiber aufgenommen werden.  

  • Teilen innerhalb einer Energiegemeinschaft

Der Vertreter der Gemeinschaft muss seinen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber unter Verwendung des auf der Website der CWaPE veröffentlichten Formulars einreichen.  

Der Netzbetreiber prüft die Vollständigkeit des Antrags, die technischen Bedingungen für die gemeinsame Nutzung und die Umsetzung des Verteilungsschlüssels und leitet seine technische Stellungnahme an die CWaPE weiter, mit Kopie an den Vertreter.  

Die CWaPE hat dann 40 Werktage Zeit, um die Genehmigung für die gemeinsame Nutzung zu erteilen oder abzulehnen. Im Falle einer Genehmigung sendet der Netzbetreiber dem Vertreter der Gemeinschaft eine Vereinbarung mit den Modalitäten der gemeinsamen Nutzung zu. 

Die Aufteilung tritt frühestens am 20. Werktag nach Eingang der unterzeichneten Vereinbarung beim Netzbetreiber in Kraft.  

Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie in der Erläuterung zum Formular für die Stromverteilung.

 

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