Vertragsbeendigung durch den Anbieter
Verfahren zur Vertragsbeendigung für WALLONISCHE PRIVATKUNDEN
Ihr Energieversorger (Strom und/oder Gas) kann beschließen, den zwischen Ihnen geschlossenen Energievertrag zu kündigen. Er muss dabei jedoch bestimmte Regeln einhalten und Sie insbesondere mindestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Vertrags per Post oder E-Mail darüber informieren.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen schnell einen neuen Vertrag mit einem anderen Energieversorger Ihrer Wahl abschließen. Bitten Sie Ihren neuen Versorger, Ihren neuen Vertrag zum tatsächlichen Ablaufdatum Ihres alten Vertrags beginnen zu lassen. Um Ihnen bei der Suche nach dem für Sie am besten geeigneten Vertrag zu helfen, empfehlen wir Ihnen, den Tarifrechner der CWaPE (www.compacwape.be) zu verwenden.
Was passiert, wenn Sie nichts unternehmen?
Wenn Sie nicht reagieren (d. h. wenn Sie keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abschließen), könnte Ihre Energieversorgung unterbrochen werden.
Es sind jedoch zwei Situationen zu unterscheiden
Situation 1: Ihr Vertrag läuft außerhalb der Winter-Schutzfrist (d. h. vom 1. April bis zum 31. Oktober) aus. Bei Ablauf Ihres Vertrags könnte Ihr Verteilungsnetzbetreiber Ihre Versorgung unterbrechen.
Situation 2: Ihr Vertrag läuft während der Winter-Schutzfrist (vom 1. November bis zum 31. März) aus. Während dieser Zeit hat die wallonische Regierung Schutzmaßnahmen gegen Stromabschaltungen für Privatkunden vorgesehen. Bei Ablauf Ihres Vertrags übernimmt Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) die Rolle des Versorgers. Bitte beachten Sie, dass die von ihm gelieferte Energie nicht kostenlos ist. Ihr VNB berechnet Ihnen dann den Höchsttarif* für Ihre Energie, der teurer sein kann als der Tarif eines kommerziellen Versorgers. Nach Ablauf der Winterperiode (d. h. ab dem 1. April) kann Ihr Verteilnetzbetreiber Ihre Versorgung unterbrechen, wenn Sie nicht reagieren.
Darüber hinaus müssen Sie die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung Ihrer Versorgung tragen.
Was tun, wenn Ihre Strom- und/oder Gasversorgung unterbrochen wurde?
Wenn Ihre Versorgung unterbrochen wurde, wenden Sie sich umgehend an einen Energieversorger Ihrer Wahl (die Liste und die Kontaktdaten der Energieversorger finden Sie unter folgendem Link: https://www.cwape.be/choisir-fournisseur#les-coordonnes-des-fournisseurs) und schließen Sie einen Energievertrag mit diesem neuen Anbieter ab. Um Ihnen bei der Auswahl eines Energieversorgers zu helfen, empfehlen wir Ihnen, die folgende Seite zu besuchen: Ich wähle einen Versorger aus | CWAPE und den Tarifrechner der CWaPE