Rechnungsstellung für den Prosumer-Tarif
Sie verfügen über einen Netzzähler, der getrennt die Entnahme und die Einspeisung aufzeichnet (Doppelstromzähler oder intelligenter Zähler)
Die proportionalen Entnahmetarife für die Verteilung und die Weiterverrechnung der Gebühren für die Benutzung des Übertragungsnetzes sowie die diesbezüglichen Zuschläge gelten für das Bruttostromvolumen, das aus dem Verteilnetz entnommen wurde.
Sie haben keinen Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung separat erfasst
ein spezifischer Kapazitätstarif, ausgedrückt in EUR/kWe („Prosumer-Tarif“ genannt) gilt für die entwickelbare Nettostromleistung der Erzeugungsanlage.
Neben diesem Pauschaltarif, den Proportionaltarifen für die Entnahme und die Verteilung und die Weiterverrechnung von Nutzungsgebühren für das Transportnetz sowie die diesbezüglichen Zuschläge gelten gegebenenfalls für das Nettostromvolumen, das aus dem Verteilnetz entnommen wurde.
Ohne Doppelstromzähler (klassischer Zähler)
Der Prosumer hat keinen Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung separat misst
Die CWaPE hat ermittelt, dass im Allgemeinen 37,76 % der erzeugten Energie gleichzeitig verbraucht werden. 62,24 % der erzeugten Energie werden in Folge in das Netz wieder eingespeist und zu einem anderen Zeitpunkt verbraucht. Der Prosumer-Tarif besteht daher darin, den Prosumer an den Netzkosten bei einer Höhe von 62,24 % dessen, was ein herkömmlicher Netzbenutzer gezahlt hätte, für die Verteilungs- und Transportkomponenten (einschließlich diesbezüglicher Zuschläge) für einen vergleichbaren Stromverbrauch.
Der Prosumer-Tarif gilt für die entwickelbare Nettostromleistung (in kWe ausgedrückt) der Erzeugungsanlage. Die CWaPE geht dabei von einer Jahreserzeugung im Wert von 910 kWh pro kWe pro Jahr aus.
Die entwickelbare elektrische Nettoleistung ist die von der Stromerzeugungsanlage generierte Leistung vor einer etwaigen Umwandlung ins Netz, dabei wird die durchschnittliche Leistung der funktionalen Ausstattung der Anlage von der möglichen Höchstleistung abgezogen, sie wird in kWe ausgedrückt.
Beispiele:
Installierte Leistung | Mögliche Höchstleistung (Wechselrichterausgang) | Entwickelbare elektrische Nettoleistung |
---|---|---|
3,8 kWp | 3,5 kVA | 3,5 kWe |
3,8 kWp | 4 kVA | 3,8 kWe |
Mit einem Doppelstromzähler
Der Prosumer verfügt über einen Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung separat misst.
Ein Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung separat misst, schafft für die Prosumer Anreize, mehr Energie in jenem Moment zu nutzen, in dem sie von ihrer Erzeugungsanlage erzeugt wird, und somit mehr selbst zu verbrauchen.
Eine solche Erhöhung des Eigenverbrauchs ermöglicht einerseits eine Reduzierung der Rechnung an den Prosumer und andererseits allgemein eine gesteigerte Integration von erneuerbarer Energie ins Verteilnetz, ohne zugleich zusätzliche Investitionen in dieses vornehmen zu müssen. Es gibt daher einen zweifachen Vorteil – sowohl für den Prosumer wie auch für die Allgemeinheit.
Schließlich ermöglicht es der Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung separat misst, dem Prosumer, eine genauer auf seine tatsächliche Netznutzung abgestimmte Tarifgestaltung zu haben.
Maximal in Rechnung zu stellender Betrag
Artikel 46 der für Verteilnetzbetreiber für den Regulierungszeitraum 2019-2023 geltenden Tarifmethodologie sieht vor, dass die Verteilungs- und Transportkosten sowie die dazugehörigen Aufschläge, welche für die Bruttoentnahmen gelten, die Kosten für Verteilung und Transport, welche auf Grundlage der Nettoentnahmen und des Kapazitäts-Prosumer-Tarif berechnet wurden, nicht übersteigen dürfen.
Dieser „maximal in Rechnung zu stellende Betrag“ zielt darauf ab, die Prosumer zu motivieren, den Einbau eines Zählers zu beantragen, der die Entnahme und die Einspeisung getrennt misst (was Anreize für den gleichzeitigen Eigenverbrauch schafft), ohne das Risiko in Kauf zu nehmen, mehr zu bezahlen, als wenn sie keinen solchen Zählertyp hätten oder ihr Eigenverbrauch schlussendlich nicht ausreichend wäre.