Welcher Zähler für einen Prosumer?
Es gibt keine Verpflichtung, bei Fotovoltaikmodulen oder einer anderen Anlage zur dezentralisierten Erzeugung den Zähler zu wechseln.
Es macht jedoch Sinn, sich die Frage nach dem Austausch des Zählers zu stellen und zunächst den Unterschied zwischen einem Zweirichtungszähler und einem intelligenten Zähler zu verstehen:
Was ist der Unterschied zwischen einem intelligenten Zähler und einem Zweirichtungszähler ?
- Ein Zweirichtungszähler oder bidirektionaler Zähler ist ein Zähler, der es ermöglicht, die aus dem Netz entnommene und die in das Netz eingespeiste Energie separat zu messen.
- Ein intelligenter Zähler ist ein Zweirichtungszähler/bidirektionaler Zähler, der mit einer Kommunikationsschnittstelle ausgestattet ist und neue Funktionen bringt. Er kann zudem elektronische Nachrichten empfangen oder versenden (z. B. Informationen über den Zustand des Zählers und des Netzes, Zählerablesung etc.) und aus der Ferne durch den Netzbetreiber gesteuert werden (z. B. Schließung/Genehmigung für Öffnung, Leistungsmodulation, Verwaltung der Vorauszahlung etc.).
Der intelligente Zähler bietet noch mehr Funktionen und mehr Daten für den Benutzer (wie etwa die Historie des Verbrauchs und der Produktion je 1/4 h, welche es den Prosumern ermöglicht, ihren Eigenverbrauch zu optimieren). Dies macht diesen Zähler interessanter.
Ist der Einbau eines Zweirichtungzählers oder eines intelligenten Zählers für mich interessant ?
Sie sind Prosumer und gehen davon aus, dass Ihr Eigenverbrauch ausreichend hoch ist? Der Einbau eines Zweirichtungszählers soll es ermöglichen, Netzkosten (Verteilung und Transport) zu bezahlen, welche unter den Netzkosten liegen, die auf dem Pauschal-Prosumer-Tarif beruhen.
Wenn Sie eine kleine Anlage haben, sind die Auswirkungen sehr gering, weil die Verteilungs- und Transportkosten auf Grundlage des Kapazitäts-Prosumer-Tarifs relativ niedrig sind.
Wenn Sie über eine sehr große Anlage in Kombination mit einem geringen Verbrauch verfügen, ist es für Sie von Interesse, den Einbau eines Zweirichtungszählers zu beantragen.
Um Ihnen bei diesen Überlegungen zu helfen, hat die CWaPE einen Simulator entwickelt, der es ermöglicht, zu evaluieren, wie interessant der Einbau eines Zweirichtungszählers sein kann: siehe
Prosumer-Simulator
Der Preis für den Austausch eines Einrichtungszählers ist ebenfalls ein Auswahlkriterium: 150 € exkl. MwSt. für alle VNB im Jahr 2019 (sofern keine technische Anpassung notwendig ist), eine Indexierung erfolgt jährlich mit dem Gesundheitsindex. Für 2020 liegt der indexierte Betrag bei 152 € exkl. MwSt.
Dank der Bestimmungen, die in Artikel 64 der Tarifmethodologie 2019-2023 vorgesehen sind, bezahlt ein Prosumer, der einen Zweirichtungszähler hat, niemals höhere Verteilungs- und Transportkosten als er dies tun würde, wenn keinen Zweirichtungszähler hätte. Ausgenommen sind die Kosten für den Austausch des Zählers in Höhe von 150 € exkl. MwSt. (indexiert).
Zähler austauschen
Falls Sie Ihren Einrichtungszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzen wollen, muss Ihr Antrag bei Ihrem Verteilnetzbetreiber eingebracht werden
Die Frist zwischen der Einbringung eines Antrags auf Austausch eines Einrichtungszählers durch einen Zweirichtungszähler oder einen intelligenten Zähler und dem effektiven Austausch des Zählers kann je nach Anzahl der zu bearbeitenden Anträge variieren. Der Antrag muss daher rechtzeitig beim VNB eingehen, damit der Austausch des Zählers zum vom Prosumer gewünschten Datum erfolgen kann.
Die Prosumer kommen in den Genuss des Ausgleichs (siehe Mitteilung über die Anwendung des Ausgleichs, Mitteilung über die Anwendung des Ausgleichs ). Beim Ausgleich geht es darum, von seinem eigenen Verbrauch über einen Zeitraum zwischen zwei Zählerablesungen die im gleichen Zeitraum in das Netz eingespeiste Energie abziehen zu dürfen, selbst wenn der Verbrauch und die Einspeisung zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgt sind. Im Allgemeinen wird der Ausgleich auf Jahresbasis berechnet. Im Falle eines technischen Eingriffs, der auf Initiative des Prosumers am Anschluss – insbesondere bei einem Austausch des Einrichtungszählers durch einen Zweirichtungszähler – zwischen zwei Zählerablesungen durchgeführt wird, wird die Jahresberechnung aufgeteilt und der Ausgleich gilt für jeden Zeitraum. Dies kann zu einem teilweisen „Verlust“ der Produktion und einer Berechnung des entsprechenden Verbrauchs führen.
Sie werden deshalb aufgefordert, den Antrag auf Austausch des Zählers möglichst zeitnah zur jährlichen Ablesung zu planen, um den Verlust eines Teils der während des Zeitraumes bis zum Austausch verzeichneten Produktion zu vermeiden, da die Produktion dieses Zeitraumes nicht zum Ausgleich mit dem Verbrauch eines ganzen Jahres genutzt werden kann.
Austausch auf Initiative des VNB
Austausch eines Einrichtungszählers gegen einen Zweirichtungszähler oder einen intelligenten Zähler auf Initiative des VNB
Die Verteilnetzbetreiber müssen intelligente Zähler bei 80 % der Prosumer, deren entwickelbare elektrische Nettoleistung bei oder über 5 kWe liegt, installieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Dekret vom 19. Juli 2018 insbesondere über den Einsatz intelligenter Zähler. Für Prosumer, deren entwickelbare elektrische Nettoleistung bei oder über 5 kWe liegt, erfolgt der Austausch des Zählers, welcher auf Initiative des Verteilnetzbetreibers im Rahmen des Austauschplans durchgeführt wird, kostenlos.
Kalender
Gemäß dem Dekret vom 19. Juli 2018 über den Einsatz intelligenter Zähler müssen die Verteilnetzbetreiber in der Lage sein, bis spätestens 1. Januar 2023 intelligente Zähler bei den Netzbenutzern, die dies beantragen, einzubauen. Die VNB werden jedoch in der Lage sein, solche Zähler bereits vor 2023 anzubieten. Der Preis für den Einbau eines intelligenten Zählers ist derselbe wie der Preis für den Einbau eines Zweirichtungszählers, nämlich 150 € exkl. MwSt. (indexiert).
Das Dekret sieht zudem vor, dass die Verteilnetzbetreiber vor dem 31. Dezember 2029 intelligente Zähler bei 80 % der Prosumer, deren entwickelbare elektrische Nettoleistung bei oder über 5 kWe liegt, installieren haben müssen.