Ich bin Eigentümer einer vermieteten Immobilie. Was muss ich tun, wenn mein Mieter auszieht?
Ich bin Eigentümer einer vermieteten Immobilie. Was muss ich tun, wenn mein Mieter auszieht?
Wir weisen Sie auf folgende Situationen hin:
Wir weisen Sie auf folgende Situationen hin:
Ich vereinbare einen Termin mit dem neuen Eigentümer, Vermieter oder neuen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.
Ich muss meinem Energieversorger so schnell wie möglich das Formular zur Energieübernahme zukommen lassen.
ACHTUNG: Es ist äußerst wichtig, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden, da Ihr Versorger eine Schlussabrechnung für Ihre alte Adresse erstellen und mit der Rechnungsstellung für Ihre neue Adresse beginnen muss. Zu diesem Zweck müssen Sie die Zählerstände Ihrer alten und neuen Adresse über das Formular zur Energieübernahme mitteilen.
Wenn niemand die Versorgung auf seinen Namen übernimmt (das Haus bleibt leer oder es ist unmöglich, den Eigentümer oder einen eventuellen neuen Mieter ausfindig zu machen oder zu kontaktieren), setze ich mich mit meinem Netzbetreiber (GRD) in Verbindung, damit der/die Zähler versiegelt wird/werden.
Wenn Sie denselben Anbieter für Ihre neue Adresse behalten, läuft der Vertrag zu denselben Bedingungen weiter, außer in den folgenden Fällen:
Ihr Vertrag wird an Ihrer neuen Adresse nicht fortgesetzt:
Ich vereinbare einen Termin mit dem ehemaligen Eigentümer, Vermieter oder ehemaligen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.
Ich muss das Formular zur Energieübernahme so schnell wie möglich an meinen Energieversorger weiterleiten.
ACHTUNG: Wenn ich für meine neue Adresse keinen Vertrag mit einem Versorger habe, könnte meine Energieversorgung unterbrochen werden. Außerdem könnten mir Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung meiner Energieversorgung in Rechnung gestellt werden. (Achtung: Das Formular zur Energieübernahme kann nicht als Energieversorgungsvertrag angesehen werden).
Wenn Sie bei Ihrer neuen Adresse denselben Anbieter behalten, läuft der Vertrag zu denselben Bedingungen weiter, außer in den folgenden Fällen:
Ihr Vertrag wird an Ihrer neuen Adresse nicht fortgesetzt:
Sie haben keinen Vertrag mit einem Versorger (z. B. weil Sie noch bei Ihren Eltern wohnen)?
Dann müssen Sie einen Vertrag mit einem Versorger für Ihre neue Adresse abschließen. Das Dokument zur Übernahme der Energieversorgung kann keinesfalls als Vertrag über die Energieversorgung angesehen werden.
Mit unserem Simulator können Sie die Angebote der Energieversorger vergleichen: http://www.compacwape.be/
Wenden Sie sich zunächst an Ihren Versorger, damit dieser die erforderlichen administrativen Schritte bei Ihrem Netzbetreiber unternimmt, damit Ihr Zähler wieder freigeschaltet werden kann. Wenden Sie sich anschließend an Ihren Netzbetreiber, um einen Termin zu vereinbaren, damit einer seiner Mitarbeiter Ihren Zähler vor Ort wieder freischalten kann.