Ich bin Eigentümer einer vermieteten Immobilie. Was muss ich tun, wenn mein Mieter auszieht?

Wir weisen Sie auf folgende Situationen hin:

  • Der derzeitige Mieter verlässt die Räumlichkeiten und es gibt noch keinen neuen Mieter

Wenn der derzeitige Mieter die gemieteten Räumlichkeiten verlässt und noch kein neuer Mieter vorhanden ist, sind Sie für den Verbrauch verantwortlich, bis ein neuer Mieter die Räumlichkeiten übernimmt. Sie müssen daher einen Vertrag mit einem Versorger abschließen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls ausfüllen und unterzeichnen (ein Exemplar für Sie und ein Exemplar für den Mieter, der die Räumlichkeiten verlässt). Sie und der Mieter müssen das Energieübergabeprotokoll Ihren jeweiligen Versorgern vorlegen.

  • Der derzeitige Mieter verlässt die Räumlichkeiten und wird sofort durch einen neuen Mieter ersetzt

Wenn der derzeitige Mieter die Räumlichkeiten verlässt und sofort durch einen anderen Mieter ersetzt wird, müssen beide Mieter gemeinsam zwei Exemplare des Energieübernahmedokuments ausfüllen und unterzeichnen (ein Exemplar für den derzeitigen Mieter, ein Exemplar für den neuen Mieter). Sie müssen die Informationen aus dem Übernahme-Dokument so schnell wie möglich an ihre jeweiligen Versorger weiterleiten.

  • Leerstand

Auch wenn die gemietete Immobilie leer steht, müssen Sie einen Vertrag mit einem Versorger abschließen. Wenn Sie dies versäumen, riskieren Sie eine Unterbrechung der Energieversorgung mit allen damit verbundenen Kosten und Komplikationen. Einige Versorger bieten günstige Verträge für vorübergehend leer stehende Wohnungen an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Energieversorger.

 

 

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