Was muss ich tun, wenn ich an meine neue Adresse umziehe?
Ich vereinbare einen Termin mit dem ehemaligen Eigentümer, Vermieter oder ehemaligen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.
ACHTUNG: Wenn Sie die Zählerstände nicht korrekt ablesen, nimmt Ihr Netzbetreiber eine Schätzung des Verbrauchs vor. Diese Schätzung entspricht wahrscheinlich nicht Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Sie riskieren daher, dass Ihnen ein Teil des Verbrauchs des Vormieters in Rechnung gestellt wird.
Anschließend müssen Sie das Formular zur Energieübernahme so schnell wie möglich an Ihren Energieversorger weiterleiten.