Warum muss ich meinen Zähler ablesen?

Die Übermittlung Ihres Zählerstands trägt zu einer korrekten Rechnungsstellung bei, ermöglicht Ihnen die Überwachung Ihres Verbrauchs und verhindert eine hohe Ausgleichsrechnung aufgrund einer zu niedrigen Schätzung Ihres Verbrauchs während eines oder mehrerer Jahre.

Wann muss ich meinen Zähler ablesen?

Einmal jährlich muss eine Zählerstandsmessung durchgeführt werden. Alle zwei Jahre ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Ihren Wohnsitz aufzusuchen, um diese Zählerstände abzulesen, sofern er Zugang zu Ihrem Zähler hat (der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Verteilnetzbetreiber Zugang zu gewähren).

Wenn Sie umziehen, muss Ihrem Versorger ebenfalls eine Zählerstandsmeldung übermittelt werden, damit die Schlussrechnung für die alte Adresse erstellt werden kann. Außerdem müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung mitteilen.

Wie lese ich meinen Zähler ab?

Jedes Jahr ist Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, Ihre Zählerstände abzulesen, indem er entweder direkt zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie auffordert, diese über verschiedene Kanäle mitzuteilen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Internet, Telefon, Aushang an Ihrem Wohnhaus... (Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihren VNB).

Wenn Sie Ihre Zählerstände Ihrem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt haben oder dieser sie selbst an Ihrem Zähler abgelesen hat, wird Ihre Rechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zählerstände berechnet.

Was ist ein Einzeitzähler?

Wenn Sie einen „einfachen” Zähler (ein einziger Tarif) haben, wird der Verbrauch am Wochenende zum gleichen Preis wie der Verbrauch an den übrigen Tagen der Woche abgerechnet.

 

Was ist ein Zweitarifzähler?

Wenn Sie einen „Doppeltarifzähler” haben, werden die Stromverbrauchszeiten am Wochenende als Nebenzeiten („Nachttarif”) berechnet. Feiertage gelten nicht als Wochenendtage.

Wann wechselt der Tarif vom Tagestarif zum Nachttarif?

Beachten Sie auch, dass die Umschaltzeit vom Tagestarif zum Nachttarif bei Zweitarifzählern je nach Netzbetreiber variiert, ebenso wie dies bei ein und demselben Netzbetreiber der Fall sein kann. Nicht alle mit einem Zweitarifzähler ausgestatteten Versorgungsstellen können gleichzeitig auf den Nachttarif umschalten, da dies zu einer punktuellen Überlastung des Netzes führen würde, die nur schwer zu bewältigen wäre.

Wie funktioniert mein Gaszähler?

Die Ablesungen meines Gaszählers erfolgen in Kubikmetern.  

Um die von einem Kunden verbrauchte Energiemenge zu messen, misst der Zähler das in die Anlage eingeleitete Gasvolumen (m3). Durch vorgelagerte Messungen im Netz lassen sich die Qualität und der Heizwert des Gases (= Anzahl kWh pro m3) genau bestimmen.

Wie viel kWh entsprechen 1 m³ Gas?

Das vom Zähler gemessene Volumen (m³) wird unter Verwendung eines jährlichen Umrechnungskurses, der je nach Heizwert des verbrauchten Gases schwankt, in kWh (Energieeinheit) umgerechnet. Ein Kubikmeter Gas entspricht einer Anzahl von kWh zwischen 9 und 12 kWh.

 

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