Wann muss ich meinen Zähler ablesen?
Einmal jährlich muss eine Zählerstandsmessung durchgeführt werden. Alle zwei Jahre ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Ihren Wohnsitz aufzusuchen, um diese Zählerstände abzulesen, sofern er Zugang zu Ihrem Zähler hat (der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Verteilnetzbetreiber Zugang zu gewähren).
Wenn Sie umziehen, muss Ihrem Versorger ebenfalls eine Zählerstandsmeldung übermittelt werden, damit die Schlussrechnung für die alte Adresse erstellt werden kann. Außerdem müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung mitteilen.
Wenn Sie den Versorger wechseln, muss dem alten und dem neuen Versorger eine Zählerstandsmeldung übermittelt werden, damit diese den jeweils zu berechnenden Verbrauchanteil ermitteln können.