Wie lese ich meinen Zähler ab?
Jedes Jahr ist Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, Ihre Zählerstände abzulesen, indem er entweder direkt zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie auffordert, diese über verschiedene Kanäle mitzuteilen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Internet, Telefon, Aushang an Ihrem Wohnhaus... (Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihren VNB).
Wenn Sie Ihre Zählerstände Ihrem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt haben oder dieser sie selbst an Ihrem Zähler abgelesen hat, wird Ihre Rechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zählerstände berechnet.
Wenn Ihr Verteilnetzbetreiber keinen Zugang zu Ihrem Zähler hatte und/oder Sie ihm Ihre Zählerstände nicht mitgeteilt haben oder die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände offensichtlich falsch sind, schätzt er Ihren Verbrauch auf der Grundlage Ihrer bisherigen Verbrauchswerte (bei Gas berücksichtigt der Verteilnetzbetreiber auch Temperaturschwankungen). Ihre Rechnung wird dann auf der Grundlage der geschätzten Zählerstände berechnet.