Die vorliegende Vereinbarung ist im Rahmen der Umsetzung einer Energieverteilungsmaßnahme in einem Gebäude abzuschließen, das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist.

Sie dient dazu, die Rechte und Pflichten der Parteien, die Art und Weise der Übermittlung der Messdaten durch den Netzbetreiber sowie den für die Aufteilung der verteilten Mengen anzuwendenden Verteilungsschlüssel festzulegen.