Wann erhalte ich meine Ausgleichsrechnung?

Jedes Jahr muss eine Ausgleichsrechnung verschickt werden. Diese Rechnung muss spätestens 60 Tage, nachdem der Netzbetreiber (GRD) die Zählerstände an den Lieferanten übermittelt hat, ausgestellt werden.

 

Der Betrag meiner Ausgleichsrechnung erscheint mir ungewöhnlich hoch/niedrig. Wie kann ich ihn überprüfen?

Um Ihre Energierechnung zu überprüfen, sollten Sie die Zählerstände und die Berechnung Ihres Verbrauchs auf der Abrechnung Ihres Versorgers überprüfen und kontrollieren, ob der angewendete Energiepreis tatsächlich der bei Vertragsunterzeichnung geltende Preis war (vorbehaltlich einer eventuellen Indexierung gemäß den Bestimmungen des genannten Vertrags). 

Wenn das Problem bei der Berechnung des Verbrauchs oder des angewandten Preises festgestellt wurde, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um ihm Ihre Beschwerden mitzuteilen.

Was ist auf meiner Rechnung aufgeführt?

In einem liberalisierten Markt sind die Bereiche Energieerzeugung, -transport, -verteilung und -verkauf voneinander getrennt. Alle diese Aktivitäten verursachen Kosten für das Unternehmen, das sie ausführt.

Um es dem Kunden jedoch so einfach wie möglich zu machen, erhält er nur eine einzige Rechnung, die alle Kosten für die oben genannten Posten sowie die von den Behörden erhobenen Steuern und Zuschläge enthält.

Die Rechnung, die Sie von Ihrem Versorger erhalten, umfasst somit folgende Posten:

Welche Angaben müssen auf meiner Schlussrechnung enthalten sein?

Die wallonischen Energievorschriften sehen vor, dass Abrechnungen (ggf. in einem Anhang) bestimmte Angaben enthalten müssen, wie z. B.:
•    die EAN-Nummer des Zugangspunkts;
•    den Abrechnungszeitraum;
•    den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer;
•    gegebenenfalls der Hinweis, dass die Abrechnung auf der Grundlage des Sozialtarifs erfolgt.
•    die Zahlungsfrist und das Fälligkeitsdatum;

Welche Angaben müssen auf meiner Ausgleichsrechnung enthalten sein?

Die wallonischen Energievorschriften sehen vor, dass Abrechnungen (ggf. in einem Anhang) bestimmte Angaben enthalten müssen, wie z. B.:
•    die EAN-Nummer des Zugangspunkts;
•    den Abrechnungszeitraum;
•    den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer;
•    gegebenenfalls der Hinweis, dass die Abrechnung auf der Grundlage des Sozialtarifs erfolgt.
•    die Zahlungsfrist und das Fälligkeitsdatum;

Warum werden mir kWh Gas in Rechnung gestellt, obwohl ich m³ verbrauche?

Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt nach Energie und nicht nach Volumen, da nicht jeder Kubikmeter Gas die gleiche Energiemenge enthält.

Um ein bestimmtes Gasvolumen in Energie umzurechnen, wird ein Umrechnungsfaktor (m³-> kWh) verwendet. Dieser Faktor ist nicht für alle Verbrauchsgebiete gleich:  Für einen Haushalt in Enghien (mageres Gas) gilt beispielsweise ein Umrechnungsfaktor von 10,3 kWh/m³ .  Für einen Haushalt in Namur (reichhaltiges Gas) gilt ein höherer Koeffizient in der Größenordnung von 11,4 kWh/m³. 

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