Welche Angaben müssen auf meiner Ausgleichsrechnung enthalten sein?

Die wallonischen Energievorschriften sehen vor, dass Abrechnungen (ggf. in einem Anhang) bestimmte Angaben enthalten müssen, wie z. B.:
•    die EAN-Nummer des Zugangspunkts;
•    den Abrechnungszeitraum;
•    den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer;
•    gegebenenfalls der Hinweis, dass die Abrechnung auf der Grundlage des Sozialtarifs erfolgt.
•    die Zahlungsfrist und das Fälligkeitsdatum;
•    die Anzahl der verbrauchten kWh, mit Angabe, ob diese geschätzt wurden oder nicht;
•    den Preis ohne MwSt. pro gelieferter kW/kWh;
•    die Kosten pro kWh und die Gesamtgebühr für den Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz ohne MwSt.;
•    den Betrag pro kWh und den Gesamtbetrag aller Gebühren, Zuschläge und Beiträge sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene, die den Lieferpreis belasten, ohne Mehrwertsteuer;
•    die Kosten pro kWh und die gegebenenfalls in Rechnung gestellten Gesamtkosten für grüne Zertifikate, ohne Mehrwertsteuer.
•    die Kosten des Verwaltungsverfahrens bei verspäteter Zahlung sowie die Kontaktdaten der Rechtsabteilung;
•    die Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten:
      o    im Falle einer Störung aufgrund eines technischen Problems im Netz;
      o    des Kundendienstes sowie die Antwortfrist;
      o    der für Umzugsverfahren zuständigen Abteilung des Versorgers;
      o    von Verbraucherschutz- und Informationsverbänden für Endverbraucher.
•    …

 

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