Welche Angaben müssen auf meiner Ausgleichsrechnung enthalten sein?
Die wallonischen Energievorschriften sehen vor, dass Abrechnungen (ggf. in einem Anhang) bestimmte Angaben enthalten müssen, wie z. B.:
• die EAN-Nummer des Zugangspunkts;
• den Abrechnungszeitraum;
• den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer;
• gegebenenfalls der Hinweis, dass die Abrechnung auf der Grundlage des Sozialtarifs erfolgt.
• die Zahlungsfrist und das Fälligkeitsdatum;
• die Anzahl der verbrauchten kWh, mit Angabe, ob diese geschätzt wurden oder nicht;
• den Preis ohne MwSt. pro gelieferter kW/kWh;
• die Kosten pro kWh und die Gesamtgebühr für den Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz ohne MwSt.;
• den Betrag pro kWh und den Gesamtbetrag aller Gebühren, Zuschläge und Beiträge sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene, die den Lieferpreis belasten, ohne Mehrwertsteuer;
• die Kosten pro kWh und die gegebenenfalls in Rechnung gestellten Gesamtkosten für grüne Zertifikate, ohne Mehrwertsteuer.
• die Kosten des Verwaltungsverfahrens bei verspäteter Zahlung sowie die Kontaktdaten der Rechtsabteilung;
• die Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten:
o im Falle einer Störung aufgrund eines technischen Problems im Netz;
o des Kundendienstes sowie die Antwortfrist;
o der für Umzugsverfahren zuständigen Abteilung des Versorgers;
o von Verbraucherschutz- und Informationsverbänden für Endverbraucher.
• …