Wie reiche ich meinen Einspruch in Bezug auf die Entschädigung ein?

Das Beschwerdeformular für einen Entschädigungsantrag beim SRME muss bei Einreichung Ihrer Akte beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden. Das

Formular kann erst ausgefüllt werden, nachdem ein Entschädigungsantrag (per Einschreiben) erfolglos beim für den Schaden Verantwortlichen (Netzbetreiber oder Versorger) eingereicht wurde.

An wen richte ich meine Beschwerde bezüglich der Entschädigung?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Einspruch bezüglich der Entschädigung per Post, Fax oder direkt an seinem Informationsschalter einzureichen:

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
081/32 53 02

Der Informationsschalter des SRME ist montags vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.

Ist der Austausch meines elektromechanischen Zählers sinnvoll?

Es muss zwischen Anlagen unterschieden werden, die weiterhin von der Vergütung profitieren (die vor Ende 2023 abgenommen wurden oder einer Änderung unterzogen wurden, durch die sie weiterhin Anspruch auf die Vergütung haben), und den übrigen Anlagen. 

Seit 2024 sind alle neuen Anlagen mit einem intelligenten Zähler (Dual-Flow) ausgestattet, sodass sich dieses Problem nicht mehr stellt

An wen kann ich mich wenden, um einen Doppelstromzähler installieren zu lassen, und wann ist dies möglich?

Wenn der Prosumer seinen herkömmlichen Zähler durch einen Doppelstromzähler ersetzen möchte, muss er bei seinem Verteilnetzbetreiber einen Antrag auf Zähleraustausch stellen (siehe „Meinen VNB suchen“). Prosumer profitieren von der Kompensation (siehe Mitteilung über die Anwendung der Kompensation). Die Kompensation besteht darin, dass er von seinem Verbrauch zwischen zwei Zählerablesungen die im gleichen Zeitraum ins Netz eingespeiste Energie abziehen kann, auch wenn Verbrauch und Einspeisung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind.

Wie hoch ist der Prosumer-Tarif für einen Nutzer, der nicht über einen Zähler verfügt, der den Verbrauch und die Einspeisung separat misst?

Die CWaPE hat festgestellt, dass im Allgemeinen 37,76 % der erzeugten Energie gleichzeitig verbraucht werden. 62,24 % der erzeugten Energie werden daher wieder ins Netz eingespeist und zu einem anderen Zeitpunkt verbraucht. Der Prosumer-Tarif sieht daher vor, dass der Prosumer zu 62,24 % der Kosten beiträgt, die ein herkömmlicher Netznutzer für die Verteilung und den Transport (einschließlich der damit verbundenen Zuschläge) bei gleichem Stromverbrauch zahlen würde.

Ich bin Prosumer und mein Stromversorger stellt mir eine Photovoltaik-Pauschale/einen Photovoltaik-Zuschlag in Rechnung. Ist das zulässig?

Einige Anbieter berechnen den Besitzern von Solaranlagen einen „Photovoltaik-Zuschlag“.

Die Stromerzeugung durch Solaranlagen erfolgt nicht kontinuierlich und kann zu einem Ungleichgewicht im Netz führen. Der Netzbetreiber stellt dem Anbieter dann Kosten für den Ausgleich des Netzes in Rechnung. Einige Anbieter geben diese Kosten wiederum an ihre Prosumer-Kunden (Energieerzeuger und -verbraucher) weiter.

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