Ich bin Prosumer und mein Stromversorger stellt mir eine Photovoltaik-Pauschale/einen Photovoltaik-Zuschlag in Rechnung. Ist das zulässig?

Einige Anbieter berechnen den Besitzern von Solaranlagen einen „Photovoltaik-Zuschlag“.

Die Stromerzeugung durch Solaranlagen erfolgt nicht kontinuierlich und kann zu einem Ungleichgewicht im Netz führen. Der Netzbetreiber stellt dem Anbieter dann Kosten für den Ausgleich des Netzes in Rechnung. Einige Anbieter geben diese Kosten wiederum an ihre Prosumer-Kunden (Energieerzeuger und -verbraucher) weiter.

Einige Anbieter entscheiden sich dafür, Ihnen diese Kosten in Rechnung zu stellen, andere nicht. Wenn Ihr Anbieter Sie ordnungsgemäß darüber informiert, hat er das Recht, Ihnen diese Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Der Hinweis auf die Mehrkosten muss in den besonderen Bedingungen Ihres Vertrags auf dem Tarifblatt enthalten sein.

Sie sind damit nicht einverstanden? Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Kosten den Anbieter zu wechseln. Sie müssen jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten (das bedeutet, dass Ihr neuer Vertrag erst einen Monat später beginnt).

 

Geändert