Wer kann sich an den SRME wenden?

Jeder Endverbraucher von Strom und/oder Erdgas kann sich an den SRME wenden.

Dabei kann es sich um einen Privatkunden, einen Gewerbetreibenden, einen Selbstständigen, ein Unternehmen, einen Verein, eine Hausgemeinschaft oder jede andere natürliche oder juristische Person handeln, die einen Vertrag über die Lieferung von Strom und/oder Gas hat (oder abschließen möchte).

Der SRME kann auch von einer Zwischenperson (Verwandte, Freunde, Angehörige usw.) oder einem Vertreter des Endverbrauchers (CPAS, Anwalt usw.) kontaktiert werden. Diese Zwischenperson gilt dann als Ansprechpartner für den SRME und ist dafür zuständig, die Informationen an die von der Streitigkeit betroffene Person weiterzuleiten.

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