Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Frage erhalte?
Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der Anfrage sendet der SRME dem Antragsteller eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben:
1° Name des zuständigen Sachbearbeiters;
2° Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anfrage (die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist zu begründen);
3° eine erste Angabe dazu, ob die Frage in die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt oder nicht;
4° eine sofortige Antwort auf die Frage oder eine Angabe zur maximalen Bearbeitungsfrist.
Kurz gesagt:
(Bitte beachten Sie, dass diese vorgeschriebenen Fristen nur als Richtwerte dienen und dass das SRME sich bemüht, Anfragen innerhalb kürzerer Fristen zu bearbeiten.)
Geändert