Was tun, wenn der Streitfall weiterhin besteht oder Sie keine Antwort von Ihrem Anbieter erhalten?

Wenn Sie innerhalb von 10 Werktagen keine Antwort auf Ihre Beanstandung erhalten oder wenn die Streitigkeit trotz der Beanstandung bei Ihrem Anbieter weiterhin besteht, können Sie eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einreichen. Je nach Art Ihrer Beschwerde muss diese entweder an den regionalen Ombudsmann oder an den föderalen Ombudsmann gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem regionalen Ombudsmann und dem föderalen Ombudsmann finden Sie unter diesem Link

 

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