Was ist eine Schlichtung?
Das Schlichtungsverfahren ist in Artikel 18 ff. des Erlasses der wallonischen Regierung über den regionalen Schlichtungsdienst für Energie vorgesehen.
Dieses Verfahren setzt die Zustimmung der Gegenpartei und die Durchführung von Anhörungen in unseren Büros voraus. Es ist in der Regel für gewerbliche Kunden (und nicht für Privatpersonen) vorgesehen.
Kurz gesagt :
(Bitte beachten Sie, dass diese gesetzlichen Fristen nur als Richtwerte angegeben werden und in der Praxis kürzer oder länger sein können, insbesondere je nach Komplexität des Falls und/oder Arbeitsaufkommen des SRME.)
Geändert