Was ist eine lokale Behörde?

Folgende lokale Behörden können Mitglieder einer Energiegemeinschaft sein:

  • Gemeinde oder Provinz Wallonien;
  • Interkommunale;
  • Projektvereinigung;
  • Vereinigung öffentlicher Behörden;
  • Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft;
  • Polizeibezirk;
  • Rettungsdienstbezirk;
  • Öffentliches Sozialhilfezentrum (CPAS);
  • Einrichtung, die mit der Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten anerkannter Kultgemeinden betraut ist, Kirchenfabriken oder Einrichtungen, die mit der Verwaltung der Interessen der nichtkonfessionellen philosophischen Gemeinschaft betraut sind;
  • Lokale Vereinigung ohne Erwerbszweck im Sinne von Artikel L5111-1. 18° des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung;
  • Jede Bildungseinrichtung;
  • Jede gemischte Einrichtung, die von den oben genannten lokalen Behörden kontrolliert wird.

Betroffen sind also die subregionalen Behörden.  

 

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