Was ist eine lokale Behörde?
Folgende lokale Behörden können Mitglieder einer Energiegemeinschaft sein:
- Gemeinde oder Provinz Wallonien;
- Interkommunale;
- Projektvereinigung;
- Vereinigung öffentlicher Behörden;
- Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft;
- Polizeibezirk;
- Rettungsdienstbezirk;
- Öffentliches Sozialhilfezentrum (CPAS);
- Einrichtung, die mit der Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten anerkannter Kultgemeinden betraut ist, Kirchenfabriken oder Einrichtungen, die mit der Verwaltung der Interessen der nichtkonfessionellen philosophischen Gemeinschaft betraut sind;
- Lokale Vereinigung ohne Erwerbszweck im Sinne von Artikel L5111-1. 18° des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung;
- Jede Bildungseinrichtung;
- Jede gemischte Einrichtung, die von den oben genannten lokalen Behörden kontrolliert wird.
Betroffen sind also die subregionalen Behörden.
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