Welche Aktivitäten kann eine Energiegemeinschaft ausüben?
Eine Energiegemeinschaft kann folgende Tätigkeiten ausüben:
- Stromerzeugung;
- Stromlieferung an Endkunden;
- Eigenverbrauch von Strom;
- Energieaustausch zwischen ihren Teilnehmern;
- Aggregation;
- Teilnahme an Flexibilitätsdiensten;
- Stromspeicherung;
- Bereitstellung von Ladediensten für Elektrofahrzeuge;
- Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz;
- Verkauf von Strom an einen Zwischenhändler oder Lieferanten.
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