Welche Aktivitäten kann eine Energiegemeinschaft ausüben?

Eine Energiegemeinschaft kann folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Stromerzeugung;   
  • Stromlieferung an Endkunden;   
  • Eigenverbrauch von Strom;   
  • Energieaustausch zwischen ihren Teilnehmern;  
  • Aggregation;   
  • Teilnahme an Flexibilitätsdiensten;   
  • Stromspeicherung;  
  • Bereitstellung von Ladediensten für Elektrofahrzeuge;   
  • Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz;   
  • Verkauf von Strom an einen Zwischenhändler oder Lieferanten.

 

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