In welcher Rechtsform sollte eine Energiegemeinschaft gegründet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben keine bestimmte Rechtsform vor.  

Angesichts ihrer Definition und ihrer Ziele (Gemeinnützigkeit, gesellschaftliche Zwecke) erfüllen jedoch nur Genossenschaften und gemeinnützige Vereine die Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

 

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