Müssen bei der gemeinsamen Nutzung von Energie Netzkosten bezahlt werden?

Da der Strom über das Netz fließt, fallen für den geteilten Strom ebenso wie für den Reststrom alle Netzkosten (Transport und Verteilung) sowie die damit verbundenen Steuern und Zuschläge an. 

Derzeit (im Jahr 2024) gibt es keinen spezifischen Netztarif für die Einspeisung oder Entnahme für die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes oder einer Energiegemeinschaft. 

Die für die in der Wallonischen Region tätigen Strom- und Gasverteilungsnetzbetreiber geltende Tarifmethodik für den Regulierungszeitraum 2025-2029 sieht jedoch eine besondere und vorteilhafte Tarifregelung für die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes vor, nämlich eine Ermäßigung von 80 % der proportionalen Tarife für die Nutzung des Verteilungsnetzes und die Weiterberechnung der Kosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes für gemeinsam genutzten Strom ab dem 1. Januar 2025. 

 

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