Muss ich meinen Stromvertrag behalten, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?
Ja, Sie müssen Ihren Vertrag mit Ihrem Stromanbieter für die verbleibenden Verbrauchsvolumina aufrechterhalten (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“). Ihr Anbieter stellt Ihnen den Strom in Rechnung, der nicht aus der gemeinsamen Nutzung stammt und aus dem Netz bezogen wurde.
Der Anbieter berechnet Ihnen außerdem die Netzkosten für den gesamten verbrauchten Strom (gemeinsam genutzter und Reststrom).
Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter ihren Kunden, die an einer gemeinsamen Nutzung teilnehmen, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
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