Puis-je participer à un partage d’énergie si j’ai un compteur à prépaiement ?
Ja, die Aktivierung der Vorauszahlungsfunktion auf einem intelligenten Zähler verhindert nicht die Teilnahme an einer Energieverteilung.
Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung des Vorauszahlungsguthabens einmal täglich erfolgt und die Teilnahme an einer Energieverteilung nicht berücksichtigt wird. Bei der jährlichen oder monatlichen Abrechnung, je nach Rechnungshäufigkeit, wird Ihr verfügbares Guthaben auf der Grundlage der geteilten Mengen korrigiert. Dieses wird dann nach oben korrigiert, da der „Komfort”-Anteil des geteilten Stroms separat in Rechnung gestellt wird.
Sie müssen also damit rechnen, die Rechnungen für den geteilten Strom an den Vertreter der Teilung zu bezahlen und gleichzeitig Ihr Prepaid-Guthaben wieder aufzuladen, da dieses entsprechend Ihren Entnahmen reduziert wird, ohne den Anteil des Stroms aus der Energieteilung zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass bei unzureichender Guthabenaufladung des Zählers die Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung besteht, unabhängig davon, ob der Strom aus der gemeinsamen Nutzung oder vom Versorger stammt.