Kann ich an einer Energieverteilung teilnehmen, wenn ich den Sozialtarif in Anspruch nehme?
Ja, Sie können an einer Energiekommune teilnehmen, wenn Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben. In diesem Fall behalten Sie den Sozialtarif für Reststrom (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“).
Der Sozialtarif gilt jedoch nicht für geteilten Strom. Der Preis für geteilten Strom wird in der Vereinbarung zwischen den Teilnehmern der Teilung frei festgelegt, und es gelten die Standardtarife für die Netznutzung sowie die verschiedenen Steuern und Zuschläge.
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