Kann ich den von mir erzeugten Strom an meine Nachbarn verkaufen oder weitergeben?
In diesem Fall handelt es sich um einen Peer-to-Peer-Austausch.
Ein Erlass der wallonischen Regierung ist noch erforderlich, um die operativen Modalitäten und das Genehmigungsverfahren festzulegen. Diese Art des Austauschs ist daher in der Wallonischen Region noch nicht möglich.
Derzeit ist der Energieaustausch nur in den folgenden beiden Fällen zulässig:
- Energieaustausch innerhalb eines Gebäudes;
- Energieaustausch zwischen den Teilnehmern einer Energiegemeinschaft (erneuerbare Energien oder Bürgerenergie), was die Gründung einer juristischen Person erfordert.
Geändert