Was ist der Unterschied zwischen der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb eines Gebäudes und der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Gemeinschaft?

Es gibt mehrere Unterschiede, nämlich:

  • Umfang

Die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes setzt voraus, dass sich die für die gemeinsame Nutzung verwendeten Produktionsanlagen und die an der gemeinsamen Nutzung beteiligten Parteien in oder auf demselben Gebäude befinden.

Die gemeinsame Nutzung innerhalb einer Energiegemeinschaft kann in einem größeren Umfang erfolgen, wobei im Falle einer CER ein Kriterium der Nähe zu beachten ist und im Falle einer CEC ein Umfang, der sich über das gesamte Gebiet der Wallonischen Region erstrecken kann (siehe FAQ „Was ist das Kriterium der Nähe für die Ausübung einer Sharing-Aktivität innerhalb einer CER?“). 

  • Herkunft des geteilten Stroms

Der innerhalb eines Gebäudes geteilte Strom muss zwingend aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Diese Anforderung gilt auch für die gemeinsame Nutzung innerhalb einer CER.

Bei der gemeinsamen Nutzung innerhalb einer CEC hingegen kann der Strom aus erneuerbaren oder nicht erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden.

  •  Rechtsform

Im Rahmen einer Energiegemeinschaft muss eine juristische Person in Form einer Gesellschaft oder eines Vereins gegründet werden.

Im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung innerhalb desselben Gebäudes ist es nicht erforderlich, eine juristische Person zu gründen, aber es muss eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern der gemeinsamen Nutzung geschlossen werden, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind.  

  • Kosten für die Netznutzung

Die gesamten Netzkosten gelten für die innerhalb einer Energiegemeinschaft geteilten Mengen.

Ab dem 1. Januar 2025 ist eine Ermäßigung von 80 % auf die proportionalen Netzgebühren für Strom vorgesehen, der im Rahmen einer Energieaufteilung innerhalb desselben Gebäudes geteilt wird. 

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ „Müssen bei einer Energieaufteilung Netzkosten bezahlt werden?“.

  • Verfahren

Die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, während die gemeinsame Nutzung innerhalb einer Energiegemeinschaft einer Genehmigung durch die CWaPE bedarf.

 

 

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