- Innerhalb einer Energiegemeinschaft
Die gemeinsam genutzte Energie muss aus Produktionsanlagen stammen, die sich im Besitz der Gemeinschaft befinden oder an denen sie ein Nutzungsrecht hat (sie ist „Produzentin“), oder aus Anlagen, die einem ihrer Mitglieder gehören (es ist „Eigenproduzent“).
Handelt es sich um eine CER, muss es sich um Strom aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie handeln, während es sich im Rahmen einer CEC entweder um erneuerbare Energie oder um fossile Energie handeln kann.