Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Energiebündelung?

  • Für Verbraucher
    • Mitglied oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft sein oder sich im selben Gebäude befinden;
    • An das lokale Verteilungs- oder Transportnetz angeschlossen sein;
    • Über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR) verfügen;
    • Auf den Ausgleich (den „rückwärts laufenden Zähler”) verzichten;
    • Für Privatkunden: Verzicht auf den Sozialtarif für den gemeinsam genutzten Stromanteil;
    • Abschluss eines Vertrags mit der Energiegemeinschaft oder den Teilnehmern an der gemeinsamen Nutzung (bei gemeinsamer Nutzung innerhalb desselben Gebäudes), in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind.
  • Pour les producteurs
    • Verfügen über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR);
    • Verzicht auf den Ausgleich.

 

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