Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Energiebündelung?
- Für Verbraucher
- Mitglied oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft sein oder sich im selben Gebäude befinden;
- An das lokale Verteilungs- oder Transportnetz angeschlossen sein;
- Über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR) verfügen;
- Auf den Ausgleich (den „rückwärts laufenden Zähler”) verzichten;
- Für Privatkunden: Verzicht auf den Sozialtarif für den gemeinsam genutzten Stromanteil;
- Abschluss eines Vertrags mit der Energiegemeinschaft oder den Teilnehmern an der gemeinsamen Nutzung (bei gemeinsamer Nutzung innerhalb desselben Gebäudes), in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind.
- Pour les producteurs
- Verfügen über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR);
- Verzicht auf den Ausgleich.
Geändert