Welche Angaben müssen auf meiner Schlussrechnung enthalten sein?
Welche Angaben müssen auf meiner Schlussrechnung enthalten sein?
Die wallonischen Energievorschriften sehen vor, dass Abrechnungen (ggf. in einem Anhang) bestimmte Angaben enthalten müssen, wie z. B.:
• die EAN-Nummer des Zugangspunkts;
• den Abrechnungszeitraum;
• den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer;
• gegebenenfalls der Hinweis, dass die Abrechnung auf der Grundlage des Sozialtarifs erfolgt.
• die Zahlungsfrist und das Fälligkeitsdatum;