Wie messen Zähler den Energieverbrauch?

Die alten analogen Zähler („rückwärts laufende Zähler“) verwenden Spulen, die ein Magnetfeld erzeugen, um eine Scheibe zu drehen und so den Verbrauch zu messen.

Elektronische Zähler, wie beispielsweise intelligente Zähler (Smart Meter), messen hingegen Strom und Spannung elektronisch, ohne mechanische Komponenten. Ihr Eigenverbrauch ist geringer als der von analogen Zählern.

 

Ich habe noch einen Budgetzähler, den ich mit einer Karte auflade. Was muss ich tun?

Wenn Sie noch einen Kartenzähler mit Budgetfunktion haben, muss dieser bis Ende 2025 durch einen kommunizierenden Zähler mit Vorauszahlungsfunktion ersetzt werden. ORES und RESA haben vor einigen Monaten mit einem umfassenden Austauschprozess begonnen. Dieser Austausch ist KOSTENLOS (AIEG, AIESH und REW haben bereits alle ihre Kartenzähler ausgetauscht).

Was ist der Unterschied zwischen einem Festpreis und einem variablen Preis?

Sehen Sie sich das Video zu variablen Preisen an :  https://www.youtube.com/embed/EGOhUiYMC1A

Ein Festpreisvertrag garantiert Ihnen, dass Ihnen während der Vertragslaufzeit der zu Beginn festgelegte Preis in Rechnung gestellt wird. So erleben Sie keine Überraschungen, wenn Sie die Jahres- und/oder Abschlussrechnung erhalten.

Was ist eine stillschweigende Vertragsverlängerung?

Eine stillschweigende Vertragsverlängerung bedeutet, dass der Vertrag um eine weitere Laufzeit verlängert wird, wenn weder der Anbieter noch der Verbraucher etwas dagegen unternehmen. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung im Energiebereich darf keine Änderungen zum Nachteil des Verbrauchers mit sich bringen.

Welche Informationen müssen in meinem Vertrag enthalten sein?

Wenn ein Anbieter einen Vertrag vorschlägt, muss dieser bestimmte Informationen enthalten, wie z. B.: die für geschützte Kunden geltenden Bestimmungen, die Bestimmungen zu Budgetzählern, das Verfahren bei Zahlungsausfall und das Verfahren bei Umzug.

Die wallonischen Energievorschriften sehen obligatorische Angaben in Verträgen vor, darunter:

Wenn ich das Datum, an dem mein aktueller Vertrag endet, nicht kenne, kann ich trotzdem einen neuen Vertrag unterschreiben?

Sie haben jederzeit das Recht, den Energieversorger zu wechseln, unabhängig davon, ob Ihr Vertrag mit Ihrem Versorger befristet oder unbefristet ist, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist. In diesem Fall kann keine Vertragsstrafe von Ihnen verlangt werden, auch wenn Sie Ihren Vertrag vor dem vorgesehenen Termin kündigen.

Kann ich meinen Vertrag kündigen, wenn mir die angekündigten Änderungen nicht zusagen?

Jede Änderung der Vertragsbedingungen muss dem Kunden spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden.
In dieser Mitteilung sind die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags anzugeben.
Der Kunde kann den Vertrag kündigen, wenn er die ihm von seinem Stromversorger mitgeteilten neuen Bedingungen nicht akzeptiert.

 

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