Welche Informationen müssen in meinem Vertrag enthalten sein?

Wenn ein Anbieter einen Vertrag vorschlägt, muss dieser bestimmte Informationen enthalten, wie z. B.: die für geschützte Kunden geltenden Bestimmungen, die Bestimmungen zu Budgetzählern, das Verfahren bei Zahlungsausfall und das Verfahren bei Umzug.

Die wallonischen Energievorschriften sehen obligatorische Angaben in Verträgen vor, darunter:

•    den Firmennamen und den Sitz des Versorgers;
•    den Namen des Netzbetreibers (GRD) des Kunden;
•    die EAN-Nummer des betreffenden Zugangspunkts;
•    das Datum des Inkrafttretens des Vertrags;
•    die Vertragsdauer, die Bedingungen für die Verlängerung und Kündigung des Vertrags;
•    die erbrachten Dienstleistungen sowie gegebenenfalls die Qualitätsstandards der angebotenen Dienstleistungen und die für den Erstanschluss erforderliche Frist;
•    die Beschreibung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind;
•    die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags geltenden Stückpreise der gelieferten Produkte;
•    die Zahlungsmodalitäten für Rechnungen;
•    der Hinweis auf die Möglichkeit, die Ausgleichsrechnung vom Lastschriftverfahren auszuschließen;
•    die Bestimmungen, die bei Zahlungsverzug gelten;
•    das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten;
•    …

 

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