Welche Informationen müssen in meinem Vertrag enthalten sein?
Wenn ein Anbieter einen Vertrag vorschlägt, muss dieser bestimmte Informationen enthalten, wie z. B.: die für geschützte Kunden geltenden Bestimmungen, die Bestimmungen zu Budgetzählern, das Verfahren bei Zahlungsausfall und das Verfahren bei Umzug.
Die wallonischen Energievorschriften sehen obligatorische Angaben in Verträgen vor, darunter:
• den Firmennamen und den Sitz des Versorgers;
• den Namen des Netzbetreibers (GRD) des Kunden;
• die EAN-Nummer des betreffenden Zugangspunkts;
• das Datum des Inkrafttretens des Vertrags;
• die Vertragsdauer, die Bedingungen für die Verlängerung und Kündigung des Vertrags;
• die erbrachten Dienstleistungen sowie gegebenenfalls die Qualitätsstandards der angebotenen Dienstleistungen und die für den Erstanschluss erforderliche Frist;
• die Beschreibung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind;
• die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags geltenden Stückpreise der gelieferten Produkte;
• die Zahlungsmodalitäten für Rechnungen;
• der Hinweis auf die Möglichkeit, die Ausgleichsrechnung vom Lastschriftverfahren auszuschließen;
• die Bestimmungen, die bei Zahlungsverzug gelten;
• das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten;
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