Kann ich die Installation eines intelligenten Zählers ablehnen?

Ja, denn der aktuelle Text ist nicht präzise genug. Gemäß dem derzeit geltenden Text hat seit dem 1. Januar 2024 nur der Kunde, der eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von weniger als 10 kVA installiert, das Recht, die Aktivierung der Kommunikationsfunktion abzulehnen, nicht jedoch die Installation des Zählers. Gemäß den aktuellen Tarifbedingungen hat dieser 15 Kalendertage ab dem Einbau seines Zählers Zeit, um seine Ablehnung der Aktivierung der Kommunikationsfunktion ohne zusätzliche Kosten mitzuteilen. Nach Ablauf dieser 15 Tage ist die Deaktivierung der Kommunikationsfunktion kostenpflichtig. (Seite 7 des Dokuments mit den harmonisierten nicht periodischen Tarifen der wallonischen Verteilnetzbetreiber)

Der Verteilungsnetzbetreiber informiert den Kunden über die Folgen seiner Ablehnung. Weitere Einzelheiten finden Sie im Gesetzestext.

Es ist zu beachten, dass in Kürze ein Dekret verabschiedet wird, das die notwendigen Präzisierungen enthält: Für alle Verbraucher wird es diesmal nicht möglich sein, die Installation des Kommunikationszählers abzulehnen, sondern nur die Kommunikationsfunktion unter den oben genannten Bedingungen zu deaktivieren. 

 

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