Wenn ich das Datum, an dem mein aktueller Vertrag endet, nicht kenne, kann ich trotzdem einen neuen Vertrag unterschreiben?

Sie haben jederzeit das Recht, den Energieversorger zu wechseln, unabhängig davon, ob Ihr Vertrag mit Ihrem Versorger befristet oder unbefristet ist, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist. In diesem Fall kann keine Vertragsstrafe von Ihnen verlangt werden, auch wenn Sie Ihren Vertrag vor dem vorgesehenen Termin kündigen.

Sobald Sie Ihren Vertrag unterzeichnet haben, sorgt Ihr neuer Anbieter dafür, dass der Anbieterwechsel reibungslos verläuft und der neue Liefervertrag erst zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin und nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist in Kraft tritt (es sei denn, Sie entbinden ihn durch einen gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Antrag von dieser Aufgabe). Er kümmert sich auch um alle Formalitäten (Benachrichtigung Ihres Verteilungsnetzbetreibers, Kündigung Ihres laufenden Vertrags bei Ihrem alten Anbieter usw.).

 

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