Zähler, Anschluss

Zähler, Anschluss

Ich habe noch einen Budgetzähler, den ich mit einer Karte auflade. Was muss ich tun?

Wenn Sie noch einen Kartenzähler mit Budgetfunktion haben, muss dieser bis Ende 2025 durch einen kommunizierenden Zähler mit Vorauszahlungsfunktion ersetzt werden. ORES und RESA haben vor einigen Monaten mit einem umfassenden Austauschprozess begonnen. Dieser Austausch ist KOSTENLOS (AIEG, AIESH und REW haben bereits alle ihre Kartenzähler ausgetauscht).

Kommunizierende Zähler

Wie messen Zähler den Energieverbrauch?

Die alten analogen Zähler („rückwärts laufende Zähler“) verwenden Spulen, die ein Magnetfeld erzeugen, um eine Scheibe zu drehen und so den Verbrauch zu messen.

Elektronische Zähler, wie beispielsweise intelligente Zähler (Smart Meter), messen hingegen Strom und Spannung elektronisch, ohne mechanische Komponenten. Ihr Eigenverbrauch ist geringer als der von analogen Zählern.

 

Kann ich die Installation eines intelligenten Zählers ablehnen?

Ja, denn der aktuelle Text ist nicht präzise genug. Gemäß dem derzeit geltenden Text hat seit dem 1. Januar 2024 nur der Kunde, der eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von weniger als 10 kVA installiert, das Recht, die Aktivierung der Kommunikationsfunktion abzulehnen, nicht jedoch die Installation des Zählers. Gemäß den aktuellen Tarifbedingungen hat dieser 15 Kalendertage ab dem Einbau seines Zählers Zeit, um seine Ablehnung der Aktivierung der Kommunikationsfunktion ohne zusätzliche Kosten mitzuteilen.

Kann ich mit einem intelligenten Stromzähler weiterhin vom Ausgleichsprinzip profitieren?

Ja, vorausgesetzt, Ihre Photovoltaikanlage wurde vor dem 01.01.2024 zertifiziert oder die nach dem 01.01.2024 vorgenommene Änderung führt zu einer Leistungssteigerung von maximal 1 kW gegenüber der ursprünglichen Leistung.

Wichtiger Hinweis: Der Verbraucher, ob Prosumer oder nicht, hat keine Möglichkeit, die Installation des intelligenten Zählers abzulehnen. Siehe FAQ.

An wen kann ich mich wenden, um einen intelligenten Stromzähler installieren zu lassen, und wann ist dies möglich?

Gemäß dem Dekret vom 19. Juli 2018, das insbesondere die Einführung intelligenter Zähler betrifft, müssen die Verteilernetzbetreiber ab dem 1. Januar 2023 in der Lage sein, auf Wunsch der Netznutzer kommunizierende Zähler (früher als intelligente Zähler bezeichnet) zu installieren. Einige VNB bieten solche Zähler bereits seit 2020 an. Der Preis für die Installation eines kommunikativen Zählers entspricht dem Preis für die Installation eines Doppelflusszählers, d. h. 150 € ohne MwSt. (indexiert).

Was ist der Unterschied zwischen einem Zweistromzähler und einem kommunizierenden Zähler (früher als intelligenter Zähler bezeichnet)?

Ein Doppelflusszähler oder bidirektionaler Zähler ist ein Zähler, mit dem die aus dem Netz entnommene und in das Netz eingespeiste Energie getrennt gemessen werden kann. Ein kommunikativer Zähler (früher als intelligenter Zähler bezeichnet) ist ein Doppelflusszähler/bidirektionaler Zähler, der über eine Kommunikationsschnittstelle verfügt und neue Funktionen bietet. Er kann somit elektronische Nachrichten empfangen oder senden (z. B. Informationen zum Zustand des Zählers und des Netzes, Ablesen der Zählerstände...) und vom Netzbetreiber ferngesteuert werden (z. B.

Zählerbetrieb

Wie viel kWh entsprechen 1 m³ Gas?

Das vom Zähler gemessene Volumen (m³) wird unter Verwendung eines jährlichen Umrechnungskurses, der je nach Heizwert des verbrauchten Gases schwankt, in kWh (Energieeinheit) umgerechnet. Ein Kubikmeter Gas entspricht einer Anzahl von kWh zwischen 9 und 12 kWh.

 

Wie funktioniert mein Gaszähler?

Die Ablesungen meines Gaszählers erfolgen in Kubikmetern.  

Um die von einem Kunden verbrauchte Energiemenge zu messen, misst der Zähler das in die Anlage eingeleitete Gasvolumen (m3). Durch vorgelagerte Messungen im Netz lassen sich die Qualität und der Heizwert des Gases (= Anzahl kWh pro m3) genau bestimmen.

Wann wechselt der Tarif vom Tagestarif zum Nachttarif?

Beachten Sie auch, dass die Umschaltzeit vom Tagestarif zum Nachttarif bei Zweitarifzählern je nach Netzbetreiber variiert, ebenso wie dies bei ein und demselben Netzbetreiber der Fall sein kann. Nicht alle mit einem Zweitarifzähler ausgestatteten Versorgungsstellen können gleichzeitig auf den Nachttarif umschalten, da dies zu einer punktuellen Überlastung des Netzes führen würde, die nur schwer zu bewältigen wäre.

Was ist ein Zweitarifzähler?

Wenn Sie einen „Doppeltarifzähler” haben, werden die Stromverbrauchszeiten am Wochenende als Nebenzeiten („Nachttarif”) berechnet. Feiertage gelten nicht als Wochenendtage.

Was ist ein Einzeitzähler?

Wenn Sie einen „einfachen” Zähler (ein einziger Tarif) haben, wird der Verbrauch am Wochenende zum gleichen Preis wie der Verbrauch an den übrigen Tagen der Woche abgerechnet.

 

Wie lese ich meinen Zähler ab?

Jedes Jahr ist Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, Ihre Zählerstände abzulesen, indem er entweder direkt zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie auffordert, diese über verschiedene Kanäle mitzuteilen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Internet, Telefon, Aushang an Ihrem Wohnhaus... (Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihren VNB).

Wenn Sie Ihre Zählerstände Ihrem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt haben oder dieser sie selbst an Ihrem Zähler abgelesen hat, wird Ihre Rechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zählerstände berechnet.

Wann muss ich meinen Zähler ablesen?

Einmal jährlich muss eine Zählerstandsmessung durchgeführt werden. Alle zwei Jahre ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Ihren Wohnsitz aufzusuchen, um diese Zählerstände abzulesen, sofern er Zugang zu Ihrem Zähler hat (der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Verteilnetzbetreiber Zugang zu gewähren).

Wenn Sie umziehen, muss Ihrem Versorger ebenfalls eine Zählerstandsmeldung übermittelt werden, damit die Schlussrechnung für die alte Adresse erstellt werden kann. Außerdem müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung mitteilen.

Warum muss ich meinen Zähler ablesen?

Die Übermittlung Ihres Zählerstands trägt zu einer korrekten Rechnungsstellung bei, ermöglicht Ihnen die Überwachung Ihres Verbrauchs und verhindert eine hohe Ausgleichsrechnung aufgrund einer zu niedrigen Schätzung Ihres Verbrauchs während eines oder mehrerer Jahre.