Wie geht man vor, um eine Energiegemeinschaft zu gründen?

Sobald eine Energiegemeinschaft gegründet wurde und bevor sie ihre Aktivitäten auf dem Strommarkt aufnimmt, muss sie bei der CWaPE angemeldet werden.  

Diese Anmeldung erfolgt durch den Vertreter der Energiegemeinschaft mittels des Musterformulars, das auf der Website der CWaPE veröffentlicht ist.   

Innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Formulars sendet die CWaPE dem Vertreter eine Empfangsbestätigung, in der sie bestätigt, ob die Anmeldung vollständig ist oder nicht. 

Bis zum Erhalt dieser Empfangsbestätigung ist es der Energiegemeinschaft nicht gestattet, den Begriff „Energiegemeinschaft” in ihren Dokumenten, Veröffentlichungen oder Mitteilungen zu verwenden.

Diese Empfangsbestätigung dient als Nachweis für den ordnungsgemäßen Eingang der Informationen und greift der Konformität der Energiegemeinschaft nicht vor. Sie ermöglicht es der Energiegemeinschaft, Aktivitäten auf dem Energiemarkt aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Aktivitäten, wie z. B. die gemeinsame Nutzung, zuvor eine Genehmigung eingeholt werden muss (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Energie?”).

 

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