Welche Aktivitäten kann eine Energiegemeinschaft ausüben?
Welche Aktivitäten kann eine Energiegemeinschaft ausüben?
Eine Energiegemeinschaft kann folgende Tätigkeiten ausüben:
Eine Energiegemeinschaft kann folgende Tätigkeiten ausüben:
Folgende lokale Behörden können Mitglieder einer Energiegemeinschaft sein:
An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:
natürliche Personen (Haushalte usw.);
lokale Behörden;
kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).
Es handelt sich um ein Mitglied oder einen Anteilseigner der Energiegemeinschaft. Bei einer gemeinnützigen Vereinigung spricht man von einem „Mitglied”, bei einer Genossenschaft von einem „Anteilseigner”.
| Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft | Bürger-Energiegemeinschaft | |
|
Teilnehmer |
Nur natürliche Personen, lokale Behörden und KMU |
Keine Einschränkung |
Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und lokalen Behörden, sich zu einer gemeinnützigen Vereinigung oder Genossenschaft zusammenzuschließen, um verschiedene Aktivitäten auf dem Energiemarkt durchzuführen, darunter auch die gemeinsame Nutzung von Energie (siehe FAQ „Was ist gemeinsame Energienutzung?“).
Der regionale Ombudsdienst für Energie (SRME) ist ein unabhängiger und kostenloser Dienst, der vom wallonischen Gesetzgeber eingerichtet wurde. Er ist innerhalb der Direktion für Verbraucherdienste und Rechtsdienste der CWaPE organisiert. Seine Arbeitsweise wird durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 8.
Jeder Endverbraucher von Strom und/oder Erdgas kann sich an den SRME wenden.
Dabei kann es sich um einen Privatkunden, einen Gewerbetreibenden, einen Selbstständigen, ein Unternehmen, einen Verein, eine Hausgemeinschaft oder jede andere natürliche oder juristische Person handeln, die einen Vertrag über die Lieferung von Strom und/oder Gas hat (oder abschließen möchte).
Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, es online, telefonisch, per Post oder direkt an seinem Informationsschalter zu kontaktieren.
SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der Anfrage sendet der SRME dem Antragsteller eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben:
1° Name des zuständigen Sachbearbeiters;
2° Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anfrage (die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist zu begründen);
3° eine erste Angabe dazu, ob die Frage in die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt oder nicht;
4° eine sofortige Antwort auf die Frage oder eine Angabe zur maximalen Bearbeitungsfrist.
Kurz gesagt: