Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

Die Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft muss von den Teilnehmern kontrolliert werden, die sich in der Nähe der von der Energiegemeinschaft entwickelten Erneuerbare-Energien-Projekte befinden.

Bürger-Energiegemeinschaft

Jede natürliche Person, lokale Behörde und jedes Unternehmen (unabhängig von seiner Größe) kann sich an einer Bürger-Energiegemeinschaft  beteiligen.  

Die Bürger-Energiegemeinschaft muss von natürlichen Personen, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen kontrolliert werden, deren Hauptgeschäftstätigkeit oder berufliche Tätigkeit nicht in der Beteiligung an einer oder mehreren Energiegemeinschaften besteht oder deren Hauptwirtschaftsbereich nicht der Energiesektor ist. 

 

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