Über welche Themen kann mich der SRME informieren?

Der SRME ist zuständig für die Beantwortung Ihrer Fragen zu folgenden Themen:

  • Indexe oder Verbrauch
  • Verteilungstarife
  • Verfahren im Zusammenhang mit der Installation und Verwaltung eines Budgetzählers
  • Technische Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Zähler oder Ihrem Netz
  • Umzüge
  • Stromausfälle und Überspannungen
  • Anschlussanträge


 

Wie reicht man seine erste Beschwerde beim betreffenden Akteur ein?

  • per Telefon beim Kundendienst des Lieferanten (die Telefonnummer ist auf der Rechnung angegeben) und/oder beim zuständigen Netzbetreiber;
  • über das standardisierte Beschwerdeformular, das der Lieferant oder Netzbetreiber auf seiner Website zur Verfügung stellt;
  • per Einschreiben (dies ist natürlich die sicherste Methode und dient als Nachweis für die Beanstandung).

Sie können die auf unserer Website verfügbaren Musterbriefe verwenden.

Der Anbieter hat 10 Werktage Zeit, um auf jede Anfrage des Kunden zu antworten.

Was tun, wenn der Streitfall weiterhin besteht oder Sie keine Antwort von Ihrem Anbieter erhalten?

Wenn Sie innerhalb von 10 Werktagen keine Antwort auf Ihre Beanstandung erhalten oder wenn die Streitigkeit trotz der Beanstandung bei Ihrem Anbieter weiterhin besteht, können Sie eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einreichen. Je nach Art Ihrer Beschwerde muss diese entweder an den regionalen Ombudsmann oder an den föderalen Ombudsmann gerichtet werden.

Was ist eine Schlichtung?

Das Schlichtungsverfahren ist in Artikel 18 ff. des Erlasses der wallonischen Regierung über den regionalen Schlichtungsdienst für Energie vorgesehen.

Dieses Verfahren setzt die Zustimmung der Gegenpartei und die Durchführung von Anhörungen in unseren Büros voraus. Es ist in der Regel für gewerbliche Kunden (und nicht für Privatpersonen) vorgesehen.

Kurz gesagt :

Welche Kompetenzen hat der SRME im Bereich der Mediation?

Der SRME ist zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Index oder Verbrauch
  • Verteilungstarife
  • Verfahren zur Installation eines Budgetzählers
  • Technische Probleme mit Ihrem Zähler oder Ihrem Netz
  • Verfahren zur Regularisierung, wenn ein Bewohner nicht unter einer Adresse gemeldet ist
  • Stromausfälle und Überspannungen
  • Anschlüsse


 

An wen soll ich meine Beschwerde richten?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beschwerde online, per Post, Fax oder direkt am Informationsschalter einzureichen:

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
081/32 53 02

Der Informationsschalter des SRME ist montags vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.

Welche weiteren Rechtsmittel gibt es?

Wenn Sie sich an die SRME wenden, entscheiden Sie sich für eine gütliche Beilegung Ihres Rechtsstreits, bei der unsere Organisation zwischen den Parteien vermittelt, um ihnen zu einer zufriedenstellenden Einigung zu verhelfen. Dies schließt nicht aus, dass Sie Ihre Streitigkeit später vor Gericht bringen können, wenn Sie mit dem Ergebnis der Mediation nicht zufrieden sind.

abonnieren