Wie reicht man eine Beschwerde ein?
Das Beschwerdeformular des SRME muss bei Einreichung Ihrer Beschwerde beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden.
Um zulässig zu sein, muss die Beschwerde mindestens die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die letzten Schritte gegenüber dem betroffenen Akteur dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass zuvor ein schriftlicher Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Energieversorger oder dem betreffenden Netzbetreiber unternommen wurde (Kopie(n) des Schreibens/der Schreiben muss/müssen dem Formular beigefügt werden)
AUSGENOMMEN sind Notfälle (bevorstehende oder bereits erfolgte Unterbrechung der Versorgung).
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