Muss ich das Dokument zur Energieübernahme aufbewahren?
Muss ich das Dokument zur Energieübernahme aufbewahren?
Ja, es ist ratsam, die unterschriebenen Energieübergabeprotokolle (eines für Ihre alte Adresse, das andere für Ihre neue Adresse) selbst aufzubewahren, nachdem Sie Ihren Energieversorger unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Ihrem Umzug, informiert haben. Wenn Sie sie dennoch per Post an den Versorger schicken, bewahren Sie eine Kopie auf. Im Falle einer späteren Anfechtung der Zählerstände kann das unterschriebene Dokument als Nachweis dienen.