Umzug

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Muss ich das Dokument zur Energieübernahme aufbewahren?

Ja, es ist ratsam, die unterschriebenen Energieübergabeprotokolle (eines für Ihre alte Adresse, das andere für Ihre neue Adresse) selbst aufzubewahren, nachdem Sie Ihren Energieversorger unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Ihrem Umzug, informiert haben. Wenn Sie sie dennoch per Post an den Versorger schicken, bewahren Sie eine Kopie auf. Im Falle einer späteren Anfechtung der Zählerstände kann das unterschriebene Dokument als Nachweis dienen. 

 

 

Welchen Wert hat das Formular zur Energieübernahme?

Das Dokument ist rechtsgültig. Bei späteren Streitigkeiten über die abgelesenen Zählerstände kann der Energieversorger dieses Dokument als Nachweis verlangen. Obwohl einige Versorger die Abwicklung eines Umzugs telefonisch ermöglichen, wird dennoch dringend empfohlen, immer ein Dokument zur Energieübernahme auszufüllen. Wenn das Dokument an den Versorger geschickt wird, empfiehlt es sich, eine Kopie davon aufzubewahren.

Für welche Adresse muss ich das Formular zur Energieübernahme ausfüllen?

Bei einem Umzug muss sowohl für die alte als auch für die neue Adresse ein Dokument zur Übernahme der Energieversorgung ausgefüllt werden. Das Dokument muss in zweifacher Ausfertigung erstellt werden: eine Ausfertigung für den ehemaligen Bewohner und eine für den neuen Bewohner. Anschließend leite ich das Dokument zur Übernahme der Energieversorgung so schnell wie möglich an meinen Energieversorger weiter, auch wenn der neue/ehemalige Mieter oder Eigentümer angibt, dies bereits selbst erledigt zu haben.

Wann muss ich das Formular zur Energieübernahme ausfüllen?

Bei der Wiederaufnahme der Versorgung werden die Strom- und/oder Erdgaszähler abgelesen und die Zählerstände auf diesem Formular notiert. Darauf sind auch die Daten des bisherigen Kunden und die des neuen Kunden vermerkt. Das Dokument muss sorgfältig ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es wird in zwei Exemplaren ausgestellt: eines für den bisherigen Kunden, das andere für den neuen Kunden. Jede Partei leitet die Informationen anschließend an ihren Energieversorger weiter.

Was ist ein Formular zur Energieübernahme?

Ein Dokument zur Übernahme der Energieversorgung ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Erdgasversorgung in einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt, beispielsweise im Rahmen eines Umzugs oder des Verkaufs eines Hauses oder nach einer Scheidung oder einem Todesfall.

Was muss ich tun, wenn der Zähler an meiner neuen Adresse inaktiv ist (d. h. Sie können keinen Strom verbrauchen)?

Wenden Sie sich zunächst an Ihren Versorger, damit dieser die erforderlichen administrativen Schritte bei Ihrem Netzbetreiber unternimmt, damit Ihr Zähler wieder freigeschaltet werden kann. Wenden Sie sich anschließend an Ihren Netzbetreiber, um einen Termin zu vereinbaren, damit einer seiner Mitarbeiter Ihren Zähler vor Ort wieder freischalten kann.

Was muss ich tun, wenn ich noch keinen Vertrag mit einem Energieversorger habe?

Sie haben keinen Vertrag mit einem Versorger (z. B. weil Sie noch bei Ihren Eltern wohnen)?

Dann müssen Sie einen Vertrag mit einem Versorger für Ihre neue Adresse abschließen. Das Dokument zur Übernahme der Energieversorgung kann keinesfalls als Vertrag über die Energieversorgung angesehen werden.

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Wann muss ich meinen Anbieter darüber informieren, dass ich an meine neue Adresse umziehe?

Ich muss das Formular zur Energieübernahme so schnell wie möglich an meinen Energieversorger weiterleiten.

ACHTUNG: Wenn ich für meine neue Adresse keinen Vertrag mit einem Versorger habe, könnte meine Energieversorgung unterbrochen werden. Außerdem könnten mir Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung meiner Energieversorgung in Rechnung gestellt werden. (Achtung: Das Formular zur Energieübernahme kann nicht als Energieversorgungsvertrag angesehen werden).

 

 

Was muss ich tun, wenn ich an meine neue Adresse umziehe?

Ich vereinbare einen Termin mit dem ehemaligen Eigentümer, Vermieter oder ehemaligen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.

Was tun, wenn niemand die Versorgung des Punktes übernimmt?

Wenn niemand die Versorgung auf seinen Namen übernimmt (das Haus bleibt leer oder es ist unmöglich, den Eigentümer oder einen eventuellen neuen Mieter ausfindig zu machen oder zu kontaktieren), setze ich mich mit meinem Netzbetreiber (GRD) in Verbindung, damit der/die Zähler versiegelt wird/werden.

 

Wann muss ich meinem Anbieter mitteilen, dass ich meine Adresse verlasse?

Ich muss meinem Energieversorger so schnell wie möglich das Formular zur Energieübernahme zukommen lassen.

ACHTUNG: Es ist äußerst wichtig, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden, da Ihr Versorger eine Schlussabrechnung für Ihre alte Adresse erstellen und mit der Rechnungsstellung für Ihre neue Adresse beginnen muss. Zu diesem Zweck müssen Sie die Zählerstände Ihrer alten und neuen Adresse über das Formular zur Energieübernahme mitteilen.

 

Was muss ich tun, wenn ich meine alte Adresse verlasse?

Ich vereinbare einen Termin mit dem neuen Eigentümer, Vermieter oder neuen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.